„Nach der Steilmann-Insolvenz steht das Geld der Anleger auf dem Spiel. Daher sollten sie an der Gläubigerversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen, um ihre Interessen zu wahren“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. So soll bei den Gläubigerversammlungen u.a. ein gemeinsamer Vertreter für die Anleihe-Gläubiger gewählt werden.
 
Der nächste wichtige Schritt für die Anleger ist die Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle. Die Forderungen müssen spätestens bis zum 23. August beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht angemeldet werden. „Diese Frist sollte auf gar keinen Fall versäumt werden. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden“, erklärt Rechtsanwalt Kanz. Auch wenn die Forderungsanmeldung wichtig ist, könne allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um die Ansprüche aller Gläubiger auch zu befriedigen. Unabhängig vom Insolvenzverfahren können Anleger daher auch weitere rechtliche Schritte prüfen lassen, um ihre finanziellen Verluste abzufedern.
 
Dazu zählt insbesondere auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. So hätten die Anleger über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Wurden in den Verkaufsprospekten wesentliche Informationen für die Anleger verschwiegen, unrichtig oder irreführend dargestellt, können Forderungen aus Prospekthaftung entstanden sein. Auch die Anlagevermittler hätten über die Risiken aufklären und die Plausibilität der Geldanlage prüfen müssen. „Auch die Umstände des Börsengangs können noch einmal genau geprüft werden. Dass noch nicht einmal ein halbes Jahr zwischen dem Gang aufs Parkett und der Insolvenz liegt, ist ungewöhnlich. Besonders für die betroffenen Aktionäre“, so Rechtsanwalt Kanz.
 
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
 
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