Subaru ruft drei Modelle mit 2-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6 zurück, weil sie zu viele Abgase in die Luft blasen. Betroffen von dem Rückruf sind die Modelle Subaru Forester, Legacy, Outback und XV der Baujahre 2015 bis 2018, teilte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das den Rückruf überwacht, am 20.05.2020 mit. In der Werkstatt soll die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems erhöht werden, damit die Fahrzeuge ihren Schadstoffausstoß reduzieren.

Fabrikate ausländischer Autohersteller standen im Abgasskandal bisher weniger im Mittelpunkt. „Das heißt nicht, dass sie sauberer sind. Ein Grund dafür dürfte eher sein, dass sie außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Kraftfahrt-Bundesamts liegen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden, der zahlreiche Mandanten im Abgasskandal vertreten hat.

Abgasmessungen: Subaru Outback überschreitet Grenzwert deutlich

Im Oktober 2019 wurden Ergebnisse von Abgasmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts bekannt. Dabei zeigten die Messfahrten, dass 65 Prozent der getesteten 50 Modelle im realen Straßenbetrieb einen höheren Stickoxid-Ausstoß haben als am Prüfstand erlaubt, berichtete der rbb. Zu den dreckigsten Diesel-Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6 zählte den Tests zu Folge der Subaru Outback mit 2-Liter-Dieselmotor. Bei dem Modell hatte das KBA einen Grenzwert von 2276 mg/km gemessen. Erlaubt sind in dieser Schadstoffklasse 80 mg/km.

Nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston am 30. April 2020 erklärt hat, dass sie Abschalteinrichtungen bei der Abgasmessung grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im Realbetrieb zu einem höheren Emissionsausstoß führen, folgte nun der Rückruf für die drei Subaru-Modelle.

Update soll Schadstoffausstoß reduzieren

Durch ein Update soll nun die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems erhöht werden. Dabei erklärt der japanische Autohersteller, dass in den betroffenen Modellen keine unzulässige Prüfstandserkennung verwendet werde. Das Emissionskontrollsystem arbeite auch im realen Straßenverkehr. Dabei könne in Abhängigkeit der Umgebungstemperatur und Parameter wie Last, Drehzahl, Ansauglufttemperatur und barometrischem Druck die Abgasrückführung reduziert bzw. abgeschaltet werde. Dabei handele es sich laut Subaru um eine zulässige Funktion.

Nach den Ausführungen der EuGH-Generalanwältin dürften gerade solche Abschalteinrichtungen unzulässig sein. Denn Ausnahmen seien nur in engen Grenzen zum unmittelbaren Schutz des Motors zulässig. Funktionen, die den Motor eher langfristig vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen, zählen nicht zu diesen Ausnahmen. „Daher dürfte Subaru bei den betroffenen Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet haben. Betroffene Subaru-Kunden können Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

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