Auch Rechtsschutzversicherungen können den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Das Landgericht Rottweil entschied mit Urteil vom 27. April 2023, dass die Auxilia-Rechtsschutzversicherung die Deckung für eine Schadenersatzklage wegen eines Thermofensters bei einem VW Touran mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 übernehmen muss (Az.: 3 O 63/23) erklärt ihr Rechtsanwalt aus Wiesbaden.

Das Thermofenster bei der Abgasreinigung gehört zu den strittigen Themen im Abgasskandal. Es bewirkt, dass die Abgasreinigung nur in einem festgelegten Temperaturfenster vollständig arbeitet und bei sinkenden Außentemperaturen reduziert wird. Folge ist, dass der Stickoxid-Ausstoß steigt. Zahlreiche Autohersteller verwenden ein solches Thermofenster bei der Abgasreinigung. So kommt es u.a. auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Der EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189.

Gericht sieht ausreichende Erfolgsaussichten für Schadenersatzklage

Die Rechtsprechung zum Thermofenster war bislang nicht einheitlich. „Für diverse Rechtsschutzversicherungen war das bislang ein Grund, Deckungszusagen bei Schadenersatzklagen wegen des Thermofensters wegen mangelnder Erfolgsaussichten zu verweigern. Damit haben sie es sich aber zu leicht gemacht, wie das Urteil des Landgerichts Rottweil zeigt“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

In dem Fall vor dem LG Rottweil ging es um einen VW Touran 2.0 mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 und der Abgasnorm Euro 6. Der Käufer wollte Schadenersatzansprüche geltend machen, weil in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen, u.a. in Form eines Thermofensters verbaut seien. Die Auxilia-Rechtsschutzversicherung verweigerte jedoch die Deckungszusage, weil keine hinreichenden Erfolgsaussichten für die Schadenersatzklage bestünden. Das sag das LG Rottweil anders: Die Rechtsprechung sei uneinheitlich. So habe das OLG Naumburg bspw. Schadenersatz bei einem VW-Fahrzeug mit diesem Motor zugesprochen (Az.: 8 U 68/20) und auch der BGH habe seine Rechtsprechung präzisiert. Eine Schadenersatzklage habe ausreichende Erfolgsaussichten, die Rechtsschutzversicherung sei eintrittspflichtig, so das LG Rottweil.

Ihr Anspruch auf Entschädigung im Abgasskandal: Ihr Rechtsanwalt aus Wiesbaden hilft

Durch die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dürften sich die Aussichten auf Schadenersatz ohnehin deutlich verbessert haben. „Der EuGH hat bereits entschieden, dass das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Mit Urteil vom 21. März 2023 machte er darüber hinaus deutlich, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen und kein Vorsatz mehr nachgewiesen werden muss. Dadurch sind die Aussichten auf Schadenersatz für die geschädigten Käufer erheblich gestiegen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Das gilt nicht nur bei VW-Fahrzeugen, sondern auch Modellen anderer Hersteller mit unzulässigen Abschalteinrichtungen.

Zudem entscheidet der BGH am 26. Juni 2023 ein weiteres Mal über Schadenersatzansprüche im Abgasskandal. Dabei geht es auch um das Thermofenster bei einem VW Passat (EA 288) und einem Mercedes.

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