„Immer noch kann beobachten werden, dass sich die Gerichte uneinig sind, ob die Abrechnung nach der so genannten „Schwacke-Liste“ oder aber nach der neueren „Fraunhofer-Methode “ zu erfolgen hat“, teilt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit. „Zunehmend wird hier von Richtern und Gerichten nunmehr auch auf Mischformen zur Berechnung zurückgegriffen“, so Cäsar-Preller weiter.

 

Klar ist natürlich, dass die Haftpflichtversicherungen natürlich ein Interesse daran haben, möglichst wenig Schadenersatz zahlenzu müssen. Regelmäßig berufen sie sich daher darauf, dass die bisher bewährte „Schwacke-Liste“ ausgedient habe und vielmehr die „Fraunhofer-Methode“ anzuwenden sei. Diese sei wesentlich modernder und berücksichtige viel mehr die tatsächlichen Marktverhältnisse- dies natürlich häufig zu Gunsten der Versicherer, da der Anspruch regelmäßig niedriger ausfällt. In der Anwendung der Fraunhofer-Methode werde auch eine Pflicht des Unfallgeschädigten reflektiert, nicht gleich das erstbeste Mietwagenangebot zu nehmen, sondern die Marktlage zu überprüfen und billigere Angebote herauszufiltern.

 

Die Gerichte tendieren gegenwärtig auch dazu, immer häufiger eine Art „Mischform“ zwischen den Berechnungsmethoden nach Schwacke und Fraunhofer anzunehmen. Als gefestigt kann die Rechtsprechung aber auch hier noch nicht bezeichnet werden. Es wird sogar die Einrichtung einer ganz neuen Bemessungsmethode diskutiert.

 

Solange hier keine Rechtsklarheit geschaffen ist, kann Unfallgeschädigten nur geraten, wenn sie sich einen Mietwagen nehmen, die Kosten hierfür von vornherein möglichst klein zu halten, und hier nicht in der Annahme, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung doch automatisch alles zahlen müsste, das erstbeste und natürlich teure Mietfahrzeug zu nehmen. Es lohnt sich hier zum Beispiel durchaus, ein Fahrzeug anzumieten, dass ein oder gar zwei Klassen unter dem eigenen KFZ angesiedelt ist, und dann eben für die Zeit der Reparatur des eigenen KFZ gewisse Komforteinbußen hinzunehmen. Andernfalls läuft man Gefahr, auf den Mietwagenkosten am Ende zumindest teilweise selbst sitzenzubleiben.

 

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