(VG Frankfurt/Main Beschluss von 22.08.2022, Az. 8 L 1907/22.F)

Aufgrund der Energiekrise und der steigenden Kosten für Gas und Strom hat ein Frankfurter Wohnungseigentümer seinen Mietern das Gas und somit auch die Warmwasserzufuhr abgedreht. „Daraufhin beschwerte sich eine ältere, pflegebedürftige Mieterin bei der Stadt Frankfurt. Diese setzte sich für die ältere Dame ein und bestritt gegen den Vermieter den Rechtsweg vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main“, erläutert Cäsar-Preller, Rechtsanwalt aus Wiesbaden, den Sachverhalt.

Der Vermieter führte zur Begründung die Versorgungsengpässe und steigenden Kosten für Gas, aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine an. Mit der Unterbrechung wollte er seine Mieter vor diesen Kosten schützen. Weiterhin begründete er sein Vorgehen damit, dass er seinen Mietern die Versorgung mit warmem Wasser, nicht vertraglich schulde.

Die Stadt Frankfurt forderte daraufhin, den Wohnungseigentümer auf, die Warmwasserversorgung binnen einer Woche wiederherzustellen. Gegen diese Verfügung ging der Vermieter nun rechtlich vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Main vor.

Seine rechtliche Beschwer hatte aber vor dem Gericht keinen Erfolg. Laut den Richtern gehöre die Warmwasserversorgung zu den Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen in Deutschland. Denen müsse ein Eigentümer einer Mietwohnung nach den gesetzlichen Wertungen des Wohnungsaufsichtsgesetzes nachkommen.

Weiterhin wies das Gericht daraufhin, dass es sich bei den Kosten für die Warmwasserversorgung, um Kosten handele, welche die Mieter in einer Vorauszahlung auf der Basis einer Jahresabrechnung zu tragen hätten.

Nach Angaben des Verwaltungsgerichts habe zudem das Amtsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung zum Schutz der Mieter gegen den Vermieter erlassen.

Hat auch Ihr Vermieter Ihnen die Gaszufuhr abgedreht oder haben Sie anderweitige mietrechtliche Probleme? Dann vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein kostenloses Orientierungsgespräch bei Rechtsanwalt Cäsar-Preller in der Villa Justitia in Wiesbaden. Sie erreichen uns telefonisch unter 0611/450230.

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