Schlecht geschlafen, Stress oder Streit gehabt: Dürfen sich Arbeitnehmer in solchen Fällen krankschreiben lassen? Oder drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen?

Wer mit einer Grippe im Bett liegt, kann nicht zur Arbeit gehen und lässt sich krankschreiben. Klar. Aber wie sieht es auch, wenn man nicht im herkömmlichen Sinne krank ist, sondern zum Beispiel Nächte lang schlecht geschlafen hat oder heftigen Liebeskummer hat – und sich nicht arbeitsfähig fühlt?

So muss man sich die Definition des Begriffs Arbeitsunfähigkeit anschauen, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Sie liegt immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer wegen einer Krankheit die Tätigkeit nicht verrichten kann, die er dem Arbeitgeber vertraglich schuldet.

Arzt/ Ärztin trifft Entscheidung

Stress, schlechter Schlaf oder Ärger mit dem Partner sind keine Krankheiten!“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Sie können aber Folgen, Begleiterscheinung oder Symptome einer Krankheit sein. Das sei in solchen Fällen etwa häufig Psychose, Depression oder ein Burnout.

Die Entscheidung darüber, ob ein Arbeitnehmer/in unfähig ist, trifft letztendlich ein Arzt/in. Die Praxis stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, oft gelber Schein genannt.

Bei Täuschung kann Kündigung drohen.

Natürlich gibt es auch Arbeitnehmer, die sich krankschreiben lassen oder die Symptome vortäuschen, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Gleichzeitig gibt es Ärzte, die mit dem Krankenschein leicht bei der Hand sind.

In beiden Fällen droht dem Arbeitnehmer Ärger mit seinem Arbeitgeber, warnt der Rechtsexperte. Neben einer Kündigung wegen häufiger Erkrankung kommt auch eine Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit in Betracht.

Deshalb sollte man sich nur dann arbeitsunfähig schreiben lassen, wenn man auch wirklich krank ist.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller