Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, was mit Ihren Daten, nach Ihrem Tod passieren soll? Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller ist der Überzeugung, dass diese Frage immer mehr an Bedeutung gewinnt. Diese Annahme fußt auf der zunehmenden Digitalisierung. Aber was genau gehört alles zum digitalen Nachlass, und wie kann man zu Lebzeiten schon Verfügungen bezüglich des digitalen Nachlasses treffen?

Was ist der digitale Nachlass?

Bei dem digitalen Nachlass handelt es sich um eine Vielzahl von Rechtspositionen eines verstorbenen Internetnutzers, insbesondere um dessen Vertragsbeziehungen zu Providern.

Provider sind unter anderem die verschiedenen Anbieter von Kommunikations- und Zugriffsdiensten wie zum Beispiel die Anbieter von E-Mail-Diensten, von sozialen Netzwerken, von Streaming Plattformen, aber auch Anbieter von online Geldanlagen, aber auch alle Eigentumsrechte des Verstorbenen an Hardware, Nutzungsrechten an Software, Urheberrechte an Bildern, Foreneinträgen, Blogs, Passwörter und PINs.

Wie können Sie Ihren digitalen Nachlass zu Lebzeiten regeln?

Der digitale Nachlass unterliegt grundsätzlich der Gesamtrechtsnachfolge, wonach mit dem Tode einer Person deren Vermögen als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen übergeht, gem. § 1922 BGB.

Wenn Sie genauere Bestimmungen bezüglich Ihres digitalen Nachlasses treffen wollen, dann empfiehlt Ihnen Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller, diese Vorkehrungen umgehend in Ihre Verfügungen von Todes wegen einzubeziehen.

Sie können Ihren digitalen Nachlass innerhalb Ihres Testaments regeln. Dabei behandeln Sie Ihre Daten auf dieselbe Art wie Ihr sonstiges Vermögen. Durch die Herstellung einer Verfügung von Todes wegen in Einbezug der Verteilung des digitalen Nachlasses sorgen Sie dafür, dass nur diejenigen Zugang zu Ihren digitalen Daten bekommen, die von Ihnen als Erben eingesetzt wurden. Zu beachten ist jedoch, dass das gesetzliche Pflichtteilsrecht dabei unberührt bleibt, übergangene Pflichtteilsberechtigte haben einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem/n Erben.

Ferner haben Sie die Möglichkeit, in Ihrem Testament einen oder mehrere Testamentsvollstrecker zu ernennen, dessen Aufgabe es ist, den Nachlass so zu verwalten, wie in Ihrem testamentarischen Willen von Ihnen zum Ausdruck gebracht wurde. Diese Verwaltung umfasst alle Maßnahmen zur Sicherung, Erhaltung, Mehrung und Nutzung des verwalteten Erbes. Damit können Sie höchstpersönliche und intime Daten vor dem Zugriff durch die Erben schützen, indem Sie dem Testamentsvollstrecker konkrete Handlungsanweisungen geben, wie er den digitalen Nachlass zu verwalten hat. Beispielweise können Anweisungen wie das Löschen von intimen Bildern, wie auch die Kündigung von bestimmten Vertragsbeziehungen getroffen werden, bevor der Erbe Zugang zum Nachlass hat.

Als weitere erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeit bietet sich die testamentarische Anordnung einer Auflage an. Die Auflage dient dazu, den Erben oder einen Vermächtnisnehmer zu verpflichten, Vorkehrungen bezüglich Ihrer Daten einzuhalten, wie z.B. Dateien zu löschen ohne diese einmal einzusehen. Dabei stellt sich das Problem, dass die Einhaltung der Auflage grundsätzlich nicht kontrolliert werden kann, wodurch der Wille des Erblassers konterkariert werden kann. Deswegen

empfiehlt Ihnen Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller, einen Testamentsvollstrecker zu ernennen, der als Kontrollorgan für den Erblasser dient.

Wie wichtig ist die Regelung des digitalen Nachlasses?

Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller ist der Meinung, dass die Regelung des digitalen Nachlasses stetig an Wichtigkeit gewinnen wird. Das liegt daran, dass heutzutage ein Leben ohne das Internet nicht mehr vorstellbar ist. Dementsprechend verlagert sich auch der Aufbewahrungs- oder Speicherort sensibler Daten immer mehr ins Digitale. Das Phänomen wurde zusätzlich durch den Ausbruch der Pandemie verstärkt, da viele Menschen auf Home-Office umstellen mussten.

Zudem ist Herr Cäsar-Preller der Ansicht, dass es ohnehin wichtig sei, zu wissen und zu bestimmen wer Zugriff zum digitalen Nachlass bekommen sollte und darauf zu achten, dass der bedachte Erbe alle nötigen Zugriffsdaten bekommt.

Gerne können Sie sich über die Regelung Ihres digitalen Nachlasses von Herrn Rechtsanwalt Cäsar-Preller beraten lassen.

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