Der Referenzentwurf zu einem Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) liegt seit dem 11.06.2020 vor. Der Entwurf ist eine Reaktion auf die Vereinbarung der Fraktionen der CDU, CSU und SPD aus dem Koalitionsvertrag vom 12.03.2018, nach welcher die Gemeinden bei der Baulandaktivierung und der Sicherung bezahlbaren Wohnraums zu unterstützen sind.
Was genau die Verwirklichung bedeuten würde, erklärt Daniela Fisch, Expertin für Bau und Architektenrecht aus Wiesbaden. Was würde die Verwirklichung des Entwurfs vom Baulandmobilisierungsgesetz 2020 für die Allgemeinheit bedeuten?

Neuerungen in der Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Die wesentlichen Veränderungen für die BauNVO wären überschaubar. Ein Punkt auf diesem Gebiet ist die Einführung dörflicher Wohngebiete ergänzend zum Wohngebiet gemäß § 5a BauNVO. Dies würde zu mehr potenziellem Bauraum führen und somit auch die angespannte Situation in den Ballungsräumen entlasten, weiß die Anwältin aus Wiesbaden.
Darüber hinaus soll in § 17 BauNVO das Wort „Orientierungswerte“ ergänzt werden. Dies soll zu einer Aufweichung der strikten Obergrenzen für das Maß der Nutzung in den verschiedenen Baugebieten führen.

Neuerungen im Baugesetzbuch (BauGB) am Beispiel des Umwandlungsverbots (§ 250 BauGB)

Mit dieser umstrittenen Neuerung soll in Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten ein Umwandlungsverbot eingeführt werden (§ 250 BauGB). Der Paragraph regelt, dass die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum in diesen Gemeinden bzw. in bestimmten Gebieten bei „bereits bestehenden Wohngebäuden“ genehmigungspflichtig ist. In einer Rechtsverordnung von den Landesregierungen sind diejenigen Gebiete zu bestimmen, in denen der Genehmigungsvorbehalt gilt.
Wie Ihnen Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden gerne in einem persönlichen Gespräch erläutert, ist das Hauptziel dieser Regelung der Schutz der Mieter vor Eigenbedarfskündigungen. Wird also eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus einzeln verkauft, darf der Käufer erst nach einer bestimmten Frist eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Dies soll Mieter davor schützen, in einem befristeten Zeitraum erschwinglichen Wohnraum in Ballungsgebieten suchen zu müssen.

Weitere Neuerungen im Bereich des BauGB

Der Entwurf enthält viele weitere Neuerungen für das Baugesetzbuch. Darunter fällt beispielsweise die Einführung eines „Bebauungsplanes zur Wohnraumversorgung“ für im Zusammenhang bebaute Gebiete (§ 9 Abs. 2d BauGB) oder die Möglichkeit der Zulassung von nun bis zu sechs Wohnungen in bisher landwirtschaftlich genutzten Gebäuden (einschließlich der bisherigen Wohnung und Hofstelle).
Da der Entwurf des neuen Baulandmobilisierungsgesetzes sehr umfangreich ist und ein Gesetzesentschluss jederzeit kommen kann, lohnt es sich sowohl für Eigentümer als auch für Mieter regelmäßig auf dem neuesten Stand zu bleiben.

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