Laut dem neuen BGH-Urteil müssen Banken bei AGB-Änderungen die Zustimmung ihrer Kunden einholen. Nun hat dieses Urteil bereits erste Konsequenzen nach sich gezogen. Die Bank Comdirect informierte vergangenen Freitag ihre Girokonto-Kunden, dass Sie die ursprünglich geplanten Veränderungen ihres Preismodells zunächst nicht umsetzen werden.  

Alle Konto-Änderungen wurden ausgesetzt  

Eigentlich hatte die Comdirect angekündigt, dass das Angebot umfangreich abgeändert werden soll. Entsprechend sollte auch das Girokonto nicht mehr kostenlos sein, wenn es nicht aktiv genutzt wird. Somit hätte das Girokonto bei Inaktivität 4,90€ pro Monat gekostet. Die eigentlich kostenlose Kreditkarte, die es bei der Eröffnung des Konto dazu gab, sollte dann 1,90€ pro Monat kosten. Die Girocard sollte es nur auf ausdrücklichen Wunsch kostenlos dazu geben. „Echtzeitüberweisungen sollten ebenfalls künftig Geld kosten und nicht mehr umsonst zur Verfügung stehen.“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bankrecht aus Wiesbaden.   Nach Angaben der Comdirect möchte die Bank abwarten wie die neue Urteilsbegründung lautet und erst dann entscheiden wie es weitergeht. Die bestehenden Kontoverbindungen sollen zunächst unter den bekannten Bedingungen weitergeführt werden. Dies gilt auch für die Debitkarten, die bereits versendet wurden.  

Bedeutung der Comdirect Entscheidung für die Commerzbank

Auch andere Banken wie zum Beispiel die PSD Bank Nord führte ihre neuen Kontomodelle nicht ein. Ursprünglich waren auch hier Tarifanpassungen geplant. Diese sind jedoch ebenfalls ausgesetzt worden, da das BGH-Urteil vom 27.04.2021 entscheidend war. Anders entschied sich die ING Deutschland. Diese führte am 1. Mai 2021 dennoch einige Änderungen durch. „Trotzdem wartet auch die ING Deutschland noch auf die offene Urteilsbegründung. Eventuell werden die Anpassungen dann ja wieder rückgängig gemacht.“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden.

BGH-Urteil hat große Wucht auf Banken  

An den revidierten Entscheidungen der verschiedenen Banken merkt man welche Größenordnung das BGH-Urteil hat. Laut BGH-Urteil ist es nicht in Ordnung, wenn Banken einfach Ihre AGB ändern und den Kunden mitteilen, dass sie diese automatisch akzeptieren, wenn kein Widerspruch erfolgt. Künftig sollen Kunden einer Änderungen wahrscheinlich aktiv zustimmen müssen.  

  Betroffene sollten sich an Anwalt wenden  

Besonders hat trifft dieses Urteil die Comdirect, denn die Strategie der Neubepreisung aller Konto ist ein wesentlicher Träger des Geschäftsmodells der Bank. Noch nicht klar ist, ob vom BGH-Urteil auch die Commerzbank selbst betroffen ist. Die geplanten Preiserhöhungen der Commerzbank sollen erst am 01. Juli stattfinden. Betroffene Girokontenbesitzer sollten sich in jedenfalls wehren und notfalls einen Fachanwalt für Bankrecht aufsuchen.

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