Der Europäische Gerichtshof hat in den vergangenen Tagen für immenses Aufsehen gesorgt. Mit seinem Urteil vom 26.03.2020 entschied er, dass zahlreiche Widerrufsbelehrungen, die insbesondere bei Immobiliendarlehen und der Erteilung von Autokrediten Verwendung fanden, gegen geltendes Europarecht verstoßen.

Um welchen genauen Text ging es dem EuGH?

Dabei geht es eigentlich nur um einzigen Satz, der sich in den allermeisten Belehrungen so wiederfindet: „Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angaben zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“ Eine solche Belehrung ist nicht hinreichend detailliert und verständlich genug. Sie beinhaltet einen Verweis auf eine Vorschrift aus dem nationalen Recht. Allerdings verweist dieser § 492 Abs.2 BGB selbst wiederum auf eine weitere Rechtsvorschrift des betreffenden Mitgliedsstaates. Diese Art „Kaskadenverweis“ biete dem Verbraucher nicht das erforderliche Maß an Schutz. Es könne ihm nicht zugemutet werden, eine solche Folgenverweisung in Gänze nachzuvollziehen.

Demzufolge liegt ein Verstoß gegen Europarecht vor. Dies führt dazu, dass die gesetzlich angeordnete 14-tägige Widerrufsfrist in solchen Fällen nicht zu laufen begonnen hat und auch heute noch die Möglichkeit eines Widerrufs besteht. Haben Sie nach Juni 2010 ein Immobiliendarlehen oder einen Autokredit abgeschlossen, so könnte auch dieser die genannte Passage beinhalten. Ist dies der Fall, oder erscheint die Widerrufsbelehrung zumindest ähnlich, dürfte auch in Ihrem Fall weiterhin ein Widerrufsrecht trotz Ablauf der 14-tägigen Frist bestehen. Sebastian Rosenbusch-Bansi, Rechtsanwalt aus der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden, rät in einem solchen Fall, kurzfristig anwaltlichen Rat einzuholen. Geht es um einen Autokredit, kommt eine vollständige Rückabwicklung mit Rückgabe des Fahrzeugs in Betracht. Gerade bei manipulierten Dieselfahrzeugen ist dies oftmals ein lohnendes Ziel.

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