Es ist nicht einfach aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Christof Bernhardt, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Wiesbaden, kann Ihnen beratend zur Seite stehen und sie bei einem Wechsel unterstützen. Im Folgenden werden die aktuellen Regelungen von dem Versicherungsrecht Anwalt aus Wiesbaden erklärt.

Möglichkeiten im Angestelltenverhältnis

Wenn Sie bisher privat krankenversichert waren, können Sie im Angestelltenverhältnis in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn Ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Dieses liegt bei 62 550 Euro pro Jahr. Ihr Einkommen kann zum Beispiel durch eine Reduzierung der Stundenzahl oder einer Verringerung der Einkünfte aus anderen Quellen (Mieteinkommen, Zinsen, Kapitalanlagen) unter die Grenze fallen. Eine geringere Bemessungsgrenze von 56 250 Euro gilt für Leute, die schon vor dem 31.12.2002 in der privaten Krankenversicherung versichert waren.

Möglichkeiten für Selbstständige

Für Selbstständige, die sich einmal für die private Krankenversicherung entschieden haben, gibt nur die Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit die Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Wenn Sie unter 55 Jahre alt sind, können Sie durch eine Arbeitslosenmeldung gesetzlich versichert werden. Es ist ebenfalls möglich durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung mit Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.

Möglichkeiten für Menschen ab 55 Jahre

Nur in besonderen Fällen ist es möglich für Menschen ab einem Alter von 55 Jahren in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Wer in den letzten 5 Jahren einen Tag gesetzlich versichert war, kann sich gesetzlich versichern lassen. Für alle anderen geht dies nur durch eine Mitversicherung in der Familienversicherung. Dies ist möglich bei einem sehr geringen Einkommen (nicht höher als 435 Euro, bei einem Minijob 450 Euro) und einem gesetzlich versicherten Partner (Ehe- oder Lebenspartner).

Beamtenverhältnis

Ein Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung ist im Beamtenverhältnis meistens unattraktiv, da der Arbeitgeberbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung selbst getragen werden muss. Zusätzlich ist es mit dem Beamtenstatus nicht mehr möglich in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, wenn man einmal privat versichert waren. Dies wäre nur möglich durch Aufgabe des Beamtenstatus und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.

Weitere Unterstützung können sie durch Christof Bernhardt, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Wiesbaden, bekommen.

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