Von den Restrukturierungsmaßnahmen werden voraussichtlich auch die Anleihe-Anleger der Wöhrl AG betroffen sein. Diese hatte 2013 eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 30 Millionen Euro herausgegeben (WKN: A1R0YA / ISIN: DE000A1R0YA4). Bei einer fünfjährigen Laufzeit bis Februar 2018 sollte die Anleihe 6,5 Prozent p.a. bringen. „Anleger sollten sich darauf einstellen, dass sie ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen, z.B. durch eine Senkung des Zinskupons oder längere Laufzeiten“, sagt Rechtanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
 
Dabei sollten die Anleger bedenken, dass es keineswegs gesagt ist, dass die Sanierung des Unternehmens auch gelingt. „Durch das Schutzschirmverfahren ist die Wöhrl AG nun zunächst drei Monate vor den Zugriffen von Gläubigern geschützt. Am Ende der drei Monate kann aber auch das ganz reguläre Insolvenzverfahren stehen. Auch das würde für die Anleger dann wahrscheinlich hohe Verluste bedeuten“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.
 
Vorrangig geht es für die Anleger nun darum, dass die Restrukturierung nicht zu ihren Lasten und gegen ihre Interessen durchgeführt wird. Sollten die Anleihebedingungen geändert und z.B. längere Laufzeiten vereinbart werden, verlängert dies auch das Risiko der Anleger. „Anleger sollten sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren. Dazu gehört auch die Frage ob ggf. Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können“, so Rechtsanwältin Gaber.
 
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
 
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