Sensationsentscheidung vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die sogenannte 2-G Regel für das Land Niedersachsen im Einzelhandel eingeführt. Das Gericht führt aus, dass es nicht nachgewiesen ist, dass eine 2-G Pflicht im Einzelhandel eine Maßnahme ist, die signifikanten Einfluss auf die Coronazahlen hat. Bei allen Corona-Schutzmaßnahmen muss im Einzelfall unter anderem geschaut werden, ob die ins Auge gefasste Maßnahme überhaupt geeignet ist, etwas zur Zielerreichung des Schutzes gegen Corona zu haben. Dies wäre bei der 2-G Regelung im Einzelhandel nicht der Fall. Auf der anderen Seite ist allerdings die 2-G Regel im Einzelhandel eine schwerwiegende Grundrechtseinschränkung aller Ungeimpften, sowie des gesamten Einzelhandels.

Deshalb wurde die entsprechende Corona Schutzverordnung des Landes Niedersachsen außer Vollzug gesetzt.

Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller meint hierzu, dass nunmehr auch in den anderen Bundesländern, in denen die sogenannten 2-G Regel im Einzelhandel gilt, ähnliche Entscheidungen zu erwarten sind.

Tatsächlich ist es wohl so, dass, wenn im Einzelhandel die Maske getragen wird, die Gefahr einer Infektion sich gegen null entwickelt und deshalb die Einschränkungen der Grundrechte der Ungeimpften und der Einzelhändler zu sehr eingeschränkt sind.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Unser YouTube Account

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller