Der Abgasskandal hat vor Porsche nicht Halt gemacht. Schon im Mai 2018 war klar, dass der Sportwagenbauer neben dem Macan 3.0 V6 TDI auch den Cayenne mit 4,2 Liter V8-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen muss. Lange blieb jedoch unklar, ob auch der der Porsche Cayenne 4.2 Liter mit der Abgasnorm Euro 5 wegen der Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in die Werkstatt muss.

Für Klarheit hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor einigen Wochen gesorgt. Am 18.03.2020 veröffentlichte es den Rückruf für den Porsche Cayenne S Diesel 4.2 Liter TDI mit der Abgasnorm Euro 5. Nach Angaben der Behörde sind weltweit von dem Rückruf knapp 13.000 Fahrzeuge betroffen. Davon sind rund 5.200 in Deutschland zugelassen. Bei den Porsche Cayenne der Baujahre 2013 bis 2018 muss laut KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden.

KBA ordnete Rückruf schon 2018 an

Auch wenn das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf für den Porsche Cayenne 4.2 Euro 5 erst jetzt veröffentlicht hat, hatte die Behörde den SUV schon lange auf dem Schirm. Bereits im August 2018 hatte es den Rückruf für das Modell angeordnet. Allerdings hat Porsche offenbar lange gebraucht, um ein genehmigungsfähiges Update zu entwickeln, so dass der Cayenne Euro 5 erst jetzt unter dem Rückruf-Code ALA1 in die Werkstätten geordert wird.

Für die betroffenen Porsche-Besitzer bedeutet dies, dass sie ein Software-Update auf ihr Fahrzeug aufspielen lassen müssen. Welche Folgen ein Update langfristig auf Leistung, Verbrauch oder Verschleiß des Motors hat, ist ungewiss.

BGH: Unzulässige Abschalteinrichtung stellt Mangel dar

Klar ist hingegen, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Mangel darstellt und der Käufer Anspruch auf Ersatz hat. Das hat der BGH bereits Anfang 2019 erklärt. „Dem Käufer ist dabei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Dieser Schaden kann nicht durch ein Software-Update beseitigt werden, wie der BGH mit Urteil vom 30. Juli 2020 erneut betonte. Für vom Abgasskandal betroffene Porsche-Fahrer bestehen daher gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Rückenwind für Schadensersatzansprüche gibt es auch aus Luxemburg: Die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston hatte am 30. April klargestellt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen zulässig sind.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller