Durch einen falschen Klick ein Abo abgeschlossen und dann kommt die Rechnung von 4,99 Euro pro Woche. Spam-Mails gibt es mittlerweile auch bei WhatsApp. Wer nicht aufpasst, hat schnell ein teures Abo abgeschlossen.

Es werden derzeit Nachrichten über WhatsApp versendet, die zu angeblichen neuen Funktionen des beliebten Massengers führen sollen. Klickt man diese an, ist der Schock bei der nächsten Telefonrechnung groß, warnt die Kanzlei Cäsar-Preller. 4,99 Euro soll an einen Drittanbieter bezahlt werden. Ist man einmal Betroffen ist der Ärgergroß. Wenn man den Direkten Kontakt zu den dubiösen Anbietern sucht, wird man mit falschen Informationen vertröstet. Auch für die Kündigung dieser angeblichen Verträge wird, man ständig an neue Ansprechpartner weitergeleitet. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern kostet auch Zeit und Nerven, erklärt Cäsar-Preller.

Für diese Drittanbieter ist einfach an die Daten der Nutzer zu gelangen und eine Forderung in der Mobilfunkrechnung zu stellen. Über das sog. WAP-Billing kommt der Drittanbieter an die Nutzungsdaten des Mobilfunkkunden, erläutert Cäsar-Preller. Dann unterstellt der Drittanbieter, dass der Mobilfunknutzer einen Vertag mit dem Mobilfunkkunden abgeschlossen habe. Als Leistungen werden dann z.B. Rechnungsinformationen benannt (Bill-Info), die allerdings für den vermeintlichen Kunden nie wahrnehmbar sein werden.

Um einen Vertag abzuschließen, brauchen Sie auch einen Rechtsbindungswillen. Dieser liegt in diesen Fällen nicht vor. Die Kanzlei Cäsar-Preller empfiehlt, widersprechen Sie der Forderung bei Ihrem Mobilfunkanbieter und bei dem Drittanbieter und unterlassen Sie jegliche Zahlung. Fordern Sie gegebenenfalls den Rechnungsbetrag bei Ihrer Bank zurück. Sie sind keinen wirksamen Vertrag eingegangen und müssen auch nicht zahlen.

Für einen zukünftigen Schutz empfehlen wir Ihnen eine Drittanbietersperre. Diese lässt sich einfach über Ihren Mobilfunkanbieter einrichten. Drittanbieter haben somit keine Möglichkeit mehr auf Ihre Daten zuzugreifen.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller