Sie sind vom Diesel-Abgasskandal betroffen? Dann kann eine anwaltliche Beratung ratsam sein. Nicht nur die Kanzlei Cäsar-Preller im Abgasskandal zum Anwalt. Auch der ADAC weist im Fall des Diesel-Abgasskandals von Fiat Chrysler Automobiles auf eine anwaltliche Beratung hin.

Abgasskandal Fiat, Anwalt in Wiesbaden

Die Kanzlei Cäsar-Preller rät betroffenen FCA-Kunden, im Abgasskandal einen Anwalt einzuschalten. Auch im Fiat-Skandal gibt es eine Verjährung. Daher ist es ratsam, schnell zu klagen. Der ADAC empfiehlt FCA-Kunden eine anwaltliche Beratung, wenn das betroffene Fahrzeug jünger als zwei Jahre ist und die Euronorm 6 besitzt. Laut ADAC könnten „Sachmängelhaftungsansprüche im Raum stehen“, die dringend abgeklärt werden müssten. Joachim Cäsar-Preller erklärt, dass es „um die zweijährige Gewährleistung geht“. Für Neufahrzeuge mit laufender Gewährleistung sollte eine Klage auf Neulieferung geprüft werden. Wer im Abgasskandal um Fiat einen Anwalt in Wiesbaden benötigt, der ist bei Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Prellergenau richtig.

Betroffene FCA-Kunden sollten schnell einen anwaltlichen Rat einholen, um die Verjährungsfrist nicht zu verpassen. Das Thema Verjährung ist auch ein Grund, warum die in den Diesel-Abgasskandal involvierten Autobauer kaum Aufklärung leisten. Die Autobauer versuchen die eingereichten Klagen möglichst minimal zu halten, um nicht so viel zahlen zu müssen. Der ADAC weis um die Taktik der Autobauer und rät daher zu einer anwaltlichen Beratung, bevor das Neufahrzeug die Gewährleistung verliert. Allerdings sieht der ADAC keinen weiteren Handlungsbedarf, was zum Nachteil der Mitglieder sein kann. Es ist daher ratsam, im Abgasskandal einen Anwalt zu nehmen oder sich zumindest online beraten zu lassen.

Hat ein FIAT-Kunde einen Neuwagen erworben und besteht noch eine Gewährleistungsfrist, dann sollte umgehend gehandelt werden. Wer die Verjährungsfrist nicht beachtet, der verliert die Ansprüche, die gegen den Händler bestehen. Im übrigen spielt es für die Ansprüche gegen den Händler keine Rolle, wann Sie von der Manipulation erfahren haben. Die Gewährleistungspflicht für Ihr Neufahrzeug beginnt mit der Fahrzeugübergabe.

Geht es um die Ansprüche gegen Fahrzeughersteller, dann ist die Verjährung tatsächlich von der Kenntnis des Abgasskandals abhängig. Das bedeutet, dass das Gericht prüft, ob der Verbraucher von dem Skandal hätte Kenntnis haben müssen. Im Jahr 2018 wurde von dem Diesel-Skandal bei Fiat und etwaigen Manipulationen berichtet. Diese umfassende Berichterstattung kann von einem Gericht als Kenntnis-Zeitpunkt angesehen werden. Durch die Berichterstattung im Jahr 2018 verjähren die Ansprüche der Verbraucher gegen den Fahrzeughersteller Ende des Jahres 2021.

Neulieferung in der Gewährleistungsfrist erreichen

Die Kanzlei Cäsar-Preller empfiehlt betroffenen Verbrauchern dringend, die Ansprüche geltend zu machen. Diese sollten noch in der Gewährleistungsfrist eingefordert werden. Wenn Sie im Abgasskandal von Fiat einen Anwalt in Wiesbaden suchen, dann ist die Kanzlei der richtige Ansprechpartner.

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