Die Adcada GmbH hat erneut Ärger mit der BaFin. Die Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 29. Mai 2020 den Vertrieb der Inhaber-Teilschuldverschreibung mit der Bezeichnung „Adcada.healthcare Bond“ verboten. Grund für das Verbot ist, dass die Adcada GmbH keinen von der BaFin gebilligten Prospekt für das Wertpapier vorgelegt hat. Damit hat sie gegen die EU-Prospektverordnung verstoßen.

Die Maßnahme ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Adcada hat gegen das Verbot der BaFin bereits Rechtsmittel eingelegt.

Kein gültiger Prospekt für Adcada.healthcare Anleihe

Hinter dem Adcada.healthcare Bond steht die Idee, mit Mund-Nasen-Masken in der Corona-Zeit Geld zu verdienen. Für Produktion und Vertrieb der Masken hat die Adcada-Unternehmensgruppe die Adcada healthcare GmbH gegründet. Nach Unternehmensangaben sollen monatlich anfangs 12 Millionen Masken produziert werden, um Engpässe bei der Versorgung mit Schutzmasken in Corona-Zeiten zu verhindern. Zudem spendet das Unternehmen 12 Prozent der Produktion an gemeinnützige Einrichtungen.

Gleichzeit bietet das Unternehmen Investoren die Möglichkeit, sich mit der Adcada.healthcare Anleihe an dem Projekt zu beteiligen. Die Beteiligung soll mit 7,25 p.a. verzinst werden.

„Was aber fehlt, ist ein von der BaFin genehmigter Prospekt für die Anleihe. Das macht natürlich hellhörig. Anleger sollten sich im Klaren sein, dass Anleihen keine sicheren Kapitalanlagen sind, sondern ein hohes Verlustrisiko bis zum Totalverlust tragen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Adcada muss unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft abwickeln

Hellhörig sollte die Anleger auch machen, dass die Adcada-Gruppe aus Bentwisch bei Rostock nicht zum ersten Mal im Clinch mit der BaFin liegt. Schon im März hatte die BaFin der Adcada GmbH aufgegeben, ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Adcada hatte auf der Grundlage von Verträgen über eine Immobilien-Anlage mit einer 110 % besicherten Grundschuld Anlegergelder angenommen. Für dieses Einlagengeschäft hatte das Unternehmen nicht die notwendige Erlaubnis. Wie das Handelsblatt am 12. Mai berichtete, interessiert sich inzwischen auch die Staatsanwaltschaft Rostock für Adcada. Sie ließ Büros der Gruppe durchsuchen und beschlagnahmte Unterlagen. Dabei geht es wohl um die Immobilien-Anleihe und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz.

„Adcada muss die angenommenen Gelder unverzüglich zurück an die Anleger überweisen. Sollte es hier zu Schwierigkeiten kommen, sollten die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um ihr investiertes Geld zurückzuerhalten und sich vor finanziellen Verlusten zu schützen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Mehr Informationen: https://www.caesar-preller.de/

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