Nach Angaben der Verbraucherzentrale häufen sich Beschwerden der Postbank-Kunden. Im Kern geht es dabei um gesperrte Konten und die Weigerung der Postbank, bei unautorisierten Überweisungen für den Schaden aufzukommen, wie die Tagesschau am 22. Juli 2023 berichtete.

So war offenbar der IT-Umzug der Postbank auf einer Plattform der Deutschen Bank mit erheblichen technischen Problemen verbunden. Folge war, dass Kunden nicht mehr auf ihr Konto zugreifen und keine Zahlungen mehr über ihr Konto abwickeln konnten. „Es ist natürlich eine sehr unangenehme Situation, wenn der Verbraucher beispielsweise an der Supermarkt-Kasse steht und nicht mit der Karte bezahlen kann, weil sein Konto grundlos gesperrt ist. Die Folgen können aber noch gravierender sein und es können Einträge bei der Schufa drohen, wenn Lastschriften nicht eingelöst werden“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Grundlose Kontosperrung muss unverzüglich aufgehoben werden

In solchen Fällen hat der Kunde Ansprüche gegen die Bank. „Eine grundlose Kontosperrung muss natürlich unverzüglich aufgehoben werden. Sind dem Kunden darüber hinaus Schäden entstanden, kann er die Bank in Haftung nehmen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Ein noch größeres Problem ist es, wenn die Bankkunden Opfer von Betrügern geworden sind, die ihr Konto leergeräumt haben. Die Täter kommen durch das sog. Phishing oder andere Betrugsmaschen an die sensiblen Daten ihrer Opfer für das Online-Banking und räumen das Konto ab. Stellen die Kunden den Betrug fest, ist der Schock natürlich groß. Erster Schritt sollte dann die Sperrung des Kontos sein. „Zudem steht in vielen Fällen die Bank in der Haftung. Bei Überweisungen, die der Kontoinhaber nicht autorisiert hat, muss die Bank für den Schaden aufkommen und das Konto wieder ausgleichen“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Betrug beim Online-Banking – Haftung der Bank

Wie die Tagesschau berichtete, soll sich die Postbank auch in solchen Fällen häufiger quergestellt haben. „Ob Postbank oder andere Banken und Sparkassen – von so einem Verhalten sollten sich die Kunden nicht entmutigen lassen. Die Bankkunden haften bei Betrug beim Online-Banking nur, wenn sie sich grob fahrlässig verhalten haben“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Dabei müssen Kunden der Postbank, aber auch der Deutschen Bank, der ING und der Comdirect derzeit verstärkt kontrollieren, dass es nicht zu unautorisierten Abbuchungen von ihrem Konto kommt. Denn bei den Banken hat es ein Datenleck gegeben und sensible Bankdaten sind in die Hände von Hackern gefallen. Auch hier können unberechtigte Abbuchungen von den Banken zurückgefordert werden.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller berät geschädigte Bankkunden gerne zu ihren Möglichkeiten.

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