Der Bundestag hat das Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen, das seit dem 01.01.2020 in Kraft ist. „Doch was hat dies konkret für Angehörige und Kinder pflegebedürftiger Menschen bewirkt?“ fragt Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Fachanwalt für Sozialrecht.

Altersgerechte Pflege

Das Gesetz soll eine altersgerechte und menschenwürdige Pflege fördern, die sich viele Unterstützungsbedürftige meist nur mit finanzieller Unterstützung der Angehörigen leisten können. „Eine Änderung ist insoweit eingetreten, wie nicht mehr notwendigerweise Angehörige von Pflegebedürftigen beispielsweise für Plegeheimkosten einspringen müssen“, sagt Christof Bernhardt Rechtsanwalt der Kanzlei Cäsar-Preller, der als Fachanwalt für Sozial- und Versicherungsrecht auf solche Fälle spezialisiert ist.

Entlastung für die Angehörigen

Bisher mussten die Angehörigen mit dem eigenen Vermögen dafür herhalten, wenn es darum ging den Eltern oder Großeltern einen Platz in einem guten Pflegeheim zu sichern. Ein solcher Pflegeplatz in einem durchschnittlichen Pflegeheim kann zwischen 3.000 € bis 6.000 € monatlich kosten, wobei die Grenze nach oben wie in so vielen Fälle natürlich offen ist. Durch das Gesetz werden die Angehörigen entlastet, deren Gehalt im Jahr eine gewisse Grenze von momentan 100.000 Euro nicht übersteigt.

Prüfung der Ansprüche für Angehörige

„Gegenwärtig erfährt die Kanzlei Cäsar-Preller von nur wenigen Fällen, in der Entlastungen nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz nicht bewilligt wurden“, berichtet Rechtsanwalt Bernhardt aus Wiesbaden. Es kann daher angenommen werden, dass die gesetzlichen Maßnahmen zunächst gefruchtet haben.

Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden

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