Sie werden rund um die Coronavirus-Pandemie bereits viele Informationen entnommen haben und viele Arbeitnehmer machen sich grundsätzlich Gedanken um Ihren Job. Aber ist die Corona-Krise ein Kündigungsgrund und müssen Sie sich als Arbeitnehmer gerechtfertigt Gedanken machen? Kontaktieren Sie dazu gerne Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden, um Ihre offenen Fragen fachlich beantworten zu lassen.

Ohne Zweifel müssen Ihre Arbeitnehmer teilweise aktuell durch schwere Zeiten gehen. Viele Arbeitnehmer werden in die Kurzarbeit geschickt, doch ist beispielsweise auch eine fristlose Kündigung wirksam, wenn Sie diese in der Corona-Krise erhalten? Bei Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden, erhalten Sie täglich zwischen 14-15 Uhr in der Telefonsprechstunde kostenlose Antworten auf Ihre Fragen.

Kündigungsschutzgesetz bleibt erhalten

Sie sollten durchatmen, denn erhalten Sie aufgrund von Corona eine Kündigung, Anwalt einschalten und ruhig bleiben. In den meisten Fällen ist eine fristlose Kündigung, sollten Sie diese erhalten, schlichtweg unwirksam. Das gitl für Sie, wenn Sie länger als ein halbes Jahr im Unternehmen und mehr als zehn Mitarbeiter angestellt sind. Dann gilt für Sie das allgemeine Kündigungsschutzgesetz. Ausnahmen sind eine Pflichtverletzung Ihrerseits.

Kündigungsschutzgesetz auch bei Erkrankten

Sollten Sie sich mit dem Coronavirus infizieren ist eine Kündigung ebenso unzulässig. Erhalten Sie eine Kündigung aufgrund der Ansteckung mit Corona, Anwalt einschalten und auf Ihr Recht bestehen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur dann zulässig, wenn Ihr Arbeitgeber nachweisen kann, dass sich Ihr gesundheitlicher Zustand zukünftig nicht besser wird. Ebenso verhält es sich, wenn Sie noch in der Ausbildung sind und die Probezeit bereits geschafft haben.

Grundsätzlich sollten Sie auf Ihr Recht bestehen und eine Kündigungsschutzklage einreichen, sofern Sie einer der Betroffenen sind. So kann Ihnen in Zeiten von Corona ein Anwalt dabei helfen, auf Ihr Recht zu bestehen. In diesen Zeiten flattern oftmals voreilig Kündigungen ins Haus, auch wenn die finanzielle Situation der Unternehmen es noch gar nicht als notwendig erscheinen lassen. Des Weiteren können Unternehmen auf Hilfszahlungen in Ankündigung zurückgreifen. Mit einer Klage haben Sie gute Chancen, zumindest auf eine angemessene Abfindung, die Ihnen selbst bei einer Kündigung genug finanziellen Puffer geben kann. Grundsätzlich machen Unternehmen viele Fehler bei dem Kündigungsprozess, sodass Ihnen bei einer Corona Kündigung ein Anwalt zu einem rechtlichen Erfolg verhelfen kann.

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