Seit dem März 2021 mehren sich immer mehr Fälle zu Impfschäden nach Corona Impfungen

Dabei ergeben sich Impfschäden bei allen zugelassenen Impfstoffen, sei es AstraZeneca, BioNTech, Moderna oder Johnson und Johnson. Impfschäden reichen dabei von sogenannten Sinusvenen- Thrombosen über rheumatische Beschwerden bis hin zu Schlaganfällen und Lähmungen.

Um keine Impfschäden handelt es sich bei kurzzeitigen Übelkeitserscheinungen, Kopfschmerzen und grippeähnlichen Symptomen.

Unsere Aufgabe als ihr Anwalt bei Corona Impfschäden

Unsere Aufgabe ist es, dass die Hersteller der verschiedenen Vakzine in die Haftung für die Impfschäden zu nehmen.

Dabei geht es einerseits um Schmerzensgeldzahlungen, genauso wie um lebenslange Rentenzahlungen.

Sehr häufig führen die Impfschäden dazu, dass eine Berufstätigkeit vollständig aufgegeben werden muss, beziehungsweise ein Berufswechsel ansteht; die Lebensqualität ist durch die Impfschäden auf jeden Fall deutlich gemindert.

Das heißt natürlich nicht, dass wir gegen Impfungen sind. Unser Ansatz ist es allerdings, dass nach durchgeführten Impfungen, wenn es zu Impfschäden kommt, diese finanziell abgefedert werden müssen.

Vor allen Dingen muss natürlich versucht werden, alle Heilungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um die Lebensqualität weitestgehend zu steigern.

Bei den Schadenersatz-, beziehungsweise Schmerzensgeldansprüchen gegen die Hersteller kommt es darauf an, dass man eine hohe Sichtigkeit zwischen Impfungen und Impfschäden herstellen kann.

Dafür ist erforderlich, dass in den ärztlichen, beziehungsweise in medizinischen Einrichtungen im Wege der sogenannten Ausschlussdiagnostik, Impfschäden herausgearbeitet werden.

Eine zeitliche Nähe ist natürlich ein wichtiges Indiz dafür, dass der Impfschaden auch von der Impfung herrührt.

Derzeit sind wir auf einem guten Wege, für die verschiedenen Vakzym Hersteller eine aussichtsreiche Lösung zu erzielen.

Für alle noch nicht Geimpften empfehlen wir, vor einer Impfung sich ausführlich ärztlich beraten zu lassen, beziehungsweise sich auch einmal eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen.

Vorerkrankungen müssen ausgelotet und für eine Impfung bewertet werden.

Inzwischen können wir auch anmerken, dass in der Regel eine vorhandene Rechtschutzversicherung die Kosten der Anwaltsvertretung übernimmt.

Rechtsanwaltskanzlei Cäsar Preller

Video zum Thema Impfschäden gibt’s hier

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