Sehr viele Unternehmen müssen ihr Personal kurzfristig oder auf Dauer verringern. Geht es um kurzfristi-ge Lösungen so steht dem Unternehmen die Möglichkeit der Kurzarbeit zur Verfügung. Allerdings müs-sen die Unternehmer beachten, dass für eine Anordnung der Kurzarbeit entweder die Zustimmung des Betriebsrats oder den einzelnen Mitarbeiter erforderlich ist. Außerdem muss der Arbeitgeber den Arbeits-lohn auch in der Kurzarbeit vorlegen. Die Bewilligung von Kurzarbeitergeld kann zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen, so dass es auch einmal liquiditätstechnisch eng werden kann. Auch gibt es die Mög-lichkeit, sich von Arbeitnehmern durch eine Beendigungskündigung zu trennen. Hier muss allerdings gute Vorarbeit geleistet werden, damit nicht später in einem Kündigungsschutzprozess der Arbeitnehmer obsiegt.


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Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller

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