Nach neusten Erkenntnissen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sind knapp 22.000 Wohnhäuser in Wiesbaden mit Asbest belastet. Das sind beeindruckende 55 Prozent aller Wohngebäude im Stadtgebiet. In Anbetracht der umfassenden Sanierungspläne in Wiesbaden könnte eine „Asbest-Welle“ drohen.

Als Kanzlei in Wiesbaden für Bau- und Architektenrecht sehen wir uns in der Pflicht über die Gefahren und Risken von Asbest aufzuklären.

Gefahren von Asbest

Asbest wurde vor allem in den Jahren 1950 bis 1989 bei dem Bau, der Modernisierung oder dem Umbau von Gebäuden eingesetzt. Hier wurde er im Zement, Putz, Spachtelmasse oder auch Fliesenkleber verwendet. Der Stoff wird jedoch als stark gesundheitsschädigenden eingestuft. Als Bewohner eine Asbestbefallenden Wohngebäudes können Sie jedoch erstmal beruhigt sein. Die gesundheitsschädliche Wirkung tritt erst nach dem Einatmen von Asbest auf. Die Folge können sich jedoch auch erst Jahrzehnte später in Form von Lungen-, Bauchfell- oder Kehlkopfkrebs zeigen.

Warum wird das gerade jetzt ein Problem

Im Hinblick auf die zu erzielenden Klimaschutzziele steht uns im ganzen Bundesgebiet, und damit auch in Wiesbaden eine Sanierungswelle bevor. Die IG Bau spricht in diesem Zusammenhang von einer drohenden „Asbest-Welle“. Der gesundheitsschädliche Stoff wird nämlich bei der Sanierung freigesetzt, sofern er denn in den Bausubstanzen vorhanden ist.

Wie können Sie sich schützen?

Die IG BAU hat in Ihrer „Asbest-Chart“ für mehr Schutz vor Asbest plädiert. Im konkreten fordert sie:

  1. bessere Aufklärung über Asbest-Gefahren bei Gebäuden
  2. die Förderung von Asbest-Sanierungen
  3. und konsequenten Arbeitsschutz

Ziel sei es vor allem eine asbestbedingte Krankheitswelle zu verhindern Hintergrund dessen sind die alleine im vergangenen Jahr 320 Verstorbenen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).

Damit für Ihren Schutz während Sanierungsarbeiten oder auch Heimwerkerarbeiten gesorgt ist, sollten Sie insbesondere folgende Dinge beachten:

  1. Tragen Sie die richtige Arbeitskleidung: FFP3-Atemschutzmaske, einen Overall, eine Schutzbrille und Handschuhe
  2. und halten Sie sich während Sanierungsarbeiten nicht in Ihrem Wohngebäude auf.

Bei etwaigen Fragen rund um das Bau- und Architektenrecht steht Ihnen eine Kanzlei in Wiesbaden zur Verfügung.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller