Der Diesel-Abgasskandal bei VW weitet sich immer weiter aus. Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. Mai 2020 steht fest, dass der Konzern beim Dieselmotor EA 189 betrogen hat. Nun warnt ein erfahrener Diesel Anwalt aus Wiesbaden, dass auch der VW-Motor EA 288 im Verdacht steht von der Manipulation betroffen zu sein. Erste Urteile aus mehreren Bundesländern liegen bereits vor.

Rückruf des VW Golf VII bringt den T-Roc in Verdacht

„VW versucht derzeit Besitzer von Autos des Typs Golf VII, die mit einem EA 288 Motor ausgestattet sind, zu einem Softwareupdate zu überreden“, erklärt Joachim Cäsar-Preller, Diesel Anwalt aus einer Kanzlei aus Wiesbaden. Wie bereits im ersten Dieselskandal, soll das Update den Schadstoffausstoß reduzieren. „Das Rückrufschreiben deutet darauf hin, dass auch bei diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut wurde“, warnt der Anwalt aus Wiesbaden. Da derselbe Motor auch im bisher nicht in den Abgasskandal verwickelten VW T-Roc verwendet wird, deutet nach Ansicht der Kanzlei in Wiesbaden alles darauf hin, dass auch er demnächst Gegenstand von Gerichtsverfahren werden wird.

„VW hat bereits vor dem Landgericht Duisburg zugegeben, dass der EA 288 ein sogenanntes Thermofenster enthält“, berichtet Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden. „Das ist eine gemäß dem Urteil des EuGH vom 30. April 2020 unzulässige temperaturabhängige Abschalteinrichtung.“ Erste Rechtsverfahren vor den Landgerichten Offenburg (Az. 3 O 38/18), Duisburg (Az. 1 O 231/18), Wuppertal (Az. 2 O 273/18), Kreefeld (Az. 2 O 370/18), Regensburg (Az. 73 O 1181/19) und München (Az. 3 O 13321/19) geben dem Verdacht auf sittenwidrige Täuschung recht.

„Lassen Sie sich nicht auf das angebotene Update ein“, rät der Diesel Anwalt aus Wiesbaden Besitzern von betroffenen Fahrzeugen. „Es hatte bereits beim EA 189 negative Nebenwirkungen, wie zum Beispiel einen erhöhten Treibstoffverbrauch. Wenden Sie sich lieber an einen erfahrenen Rechtsanwalt und lassen Sie sich zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten.“

Welche Möglichkeiten bestehen?

Da beim EA 288 anscheinend derselbe Tatbestand wie beim EA 186 vorliegt, haben Besitzer von betroffenen Fahrzeugmodellen, wie dem Golf VII und dem T-Roc, auch dieselben rechtlichen Möglichkeiten. Sie können einen Rücktritt vom Vertrag erklären, Schadenersatz fordern, oder auch die Neulieferung eines nicht manipulierten Fahrzeuges verlangen. Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden, rät möglichst rasch einen im Dieselskandal erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren, um die entsprechenden Schritte einzuleiten.

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