Nach langem Ringen steht fest: Die AWO Wiesbaden wird sich von den diversen Finanzskandalen nicht mehr erholen können. „die Vorstände der AWO haben nunmehr beim Amtsgericht Wiesbaden einen offiziellen Insolvenzantrag gestellt“, teilt Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Fachanwalt für Sozialrecht aus Wiesbaden.

Konsequenzen für die Arbeitnehmer

Unsicher ist gegenwärtig, was mit den ca. 500 Beschäftigten bei der AWO passieren wird. „Bisher gibt es nur beruhigende Stellungnahmen von Arbeitgeberseite, nach denen eine Weiterbeschäftigung und Entlohnung der Arbeitnehmer jedenfalls für die nächsten 3 Monate durch Insolvenzgeld gesichert sei“, teilt Rechtsanwalt Bernhardt mit. Der Betrieb in den Pflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten der AWO gehe auch zunächst weiter.

Rechte der Arbeitnehmer frühzeitig sichern

„Doch was geschieht dann?“ fragt Rechtsanwalt Bernhardt, tätig unter anderem auf den Gebieten Arbeitsrecht und Sozialrecht, mit Blick auf die Arbeitnehmer besorgt. Die Gewerkschaften haben die Insolvenz der AWO bis zuletzt für vermeidbar gehalten, und großes Befremden über die Entscheidung zum Ausdruck gebracht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass jedenfalls dann, wenn der Insolvenzverwalter kein tragfähiges Sanierungskonzept erarbeiten kann, eine Kündigungswelle droht.

Kündigungsschutzklage rechtzeitig einreichen

„In diesem Falle gilt es für die Arbeitnehmer, rechtzeitig ihre Rechte zu sichern und wahrzunehmen“, so Rechtsanwalt Bernhardt, Fachanwalt für Sozialrecht in Wiesbaden weiter. Soweit Kündigungen oder Aufhebungsverträge vorgelegt werden, sollte fachkundige Beratung hierzu eingeholt werden. Insbesondere bei Kündigungen muss schnell reagiert werden, da eine Kündigungsschutzklage nur binnen einer kurzen Frist möglich ist.

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