Für VW hat der Diesel-Abgasskandal ein bitteres Nachspiel. Der Wolfsburger Autobauer wurde wegen eines aufgespielten Software-Updates am Dieselmotor EA189 verurteilt. Für das Landgericht Dortmund handelt es sich um eine illegale Abschalteinrichtung. Die Verfahren führende Kanzlei aus Wiesbaden wertete das Urteil als Sensation. Besonders interessant: das Fahrzeug wurde vom Kläger erst nach publik werden des Abgasskandals erworben. Laut BGH Urteil (Az. VI ZR 5/20) vom 30.07.2020 stünde dem Käufer kein Schadensersatz zu. Nun das überraschende Urteil. Das Landgericht sieht den Verbraucher durch das Software Update sittenwidrig getäuscht.

Gericht beurteilt Software-Update für den EA189 als illegales Thermofenster

„Alle betroffenen VW-Kunden, die nach Bekanntwerden des Abgasskandals ein Fahrzeug erworben haben, sollten sich anwaltlich beraten lassen“, rät die Kanzlei aus Wiesbaden. Aktuell ist nichts verjährt. „Denn laut BGB § 852 beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre“, so Joachim Cäsar-Preller, Diesel Anwalt aus Wiesbaden. „Mandanten können einfach kostenfrei einen Online-Check auf unserer Webseite machen“, fährt der Anwalt in Wiesbaden fort.

Mit dem Urteil vom 28.08.2020 (Az. 4 0 53/20) geht der Abgasskandal in die Verlängerung. Konkret wurde im Juli 2016 vom Kläger ein Audi A4 gekauft. Mit dem Software-Update für den Dieselmotor EA189 wurde eine illegale Abschalteinrichtung installiert. „Der Käufer wurde von Audi sittenwidrig und vorsätzlich getäuscht“, so Joachim Cäsar-Preller, Diesel Anwalt aus Wiesbaden. Gemäß § 826 BGB wird Audi für jeden Schaden, der durch das Update am Auto verursacht wird, haftbar gemacht. „Daher steht dem Kläger Schadensersatz zu“, ergänzt die Kanzlei aus Wiesbaden.

Die Deutsche Umwelthilfe konnte feststellen, dass nach dem Update die vorgegebenen Grenzwerte bei der Abgasreinigung nicht eingehalten werden. Das nachträglich installierte „Thermofenster“ funktioniert nur in einigen Monaten im Jahr. Das Gericht konnte keine Notwendigkeit für das Update feststellen, um den sicheren Fahrzeugbetrieb zu gewährleisten oder den Motor vor Beschädigungen zu schützen.

Richtungsweisend für tausende VW Kunden

Das Urteil des Dortmunder Landesgerichts könnte für viele VW Kunden wegweisend sein. Denn dadurch können Verbraucher nun doch auf Schadensersatz hoffen. Und: weitere Verfahren an anderen Gerichten in Deutschland und Europa – übrigens nicht nur gegen VW – laufen bereits. Käufer sollten sich unbedingt von einem Anwalt in Wiesbaden beraten lassen.

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