Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 16.04.2020 entschieden, dass die private Krankenversicherung Barmenia unrechtmäßige Beitragserhöhungen zurückzahlen muss (Az.: 2-23 O 198/19). Der Kläger darf sich damit über eine Rückzahlung seiner zu viel gezahlten Beiträge in Höhe von rund 10.000 Euro freuen, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Inzwischen hat eine Reihe von Gerichten entschieden, dass private Krankenversicherungen (PKV) ihre Beiträge unberechtigt erhöht haben und zur Rückzahlung verpflichtet sind. Wegweisend ist dabei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Urteilen vom 16. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass private Krankenversicherungen konkret darstellen müssen, welche Berechnungsgrundlage sich so verändert hat, dass eine Anpassung der Beiträge notwendig ist (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Diese Auffassung hat der BGH mit einem weiteren Urteil vom 14. April 2021 untermauert (Az.: IV ZR 36/20).

Änderung der Berechnungsgrundlage muss genannt werden

„Demnach sind die beiden entscheidenden Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Beiträge in der PKV einerseits die Versicherungsleistungen und andererseits die Sterbewahrscheinlichkeit. Nur wenn sich mindestens eine dieser Berechnungsgrundlagen dauerhaft und nicht nur vorübergehend verändert, können die Beiträge entsprechend angepasst werden“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Oftmals haben die Versicherer die Beitragserhöhungen ihrer PKV allerdings nicht ausreichend erläutert. So auch die Barmenia Krankenversicherung in dem vorliegenden Fall. Hier war der Kläger mit mehreren Verträgen bei der Barmenia versichert, wobei die Beiträge mehrfach erhöht wurden. Der Kläger hielt die Erhöhungen für ungerechtfertigt. Er bemängelte, dass die Versicherung nicht mitgeteilt habe, welche Rechnungsgrundlage sich so verändert habe, dass eine Erhöhung der Beiträge notwendig wurde. Daher forderte er seine zu viel gezahlten Beiträge zurück.

Nachträgliche Begründung reicht nicht aus, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller

Die Barmenia hatte später eine ordnungsgemäße Begründung für die Beitragserhöhungen nachgereicht. Sie vertrat die Auffassung, dass die Erhöhungen dadurch legitimiert seien. Dieser Argumentation machte das LG Frankfurt jedoch einen Strich durch die Rechnung. Es machte deutlich, dass keine ausreichende Begründung für die Prämienerhöhungen von 2010 bis 2018 mitgeteilt worden sei. Die Ansprüche auf Rückzahlung der überhöhten Prämien vor 2016 seien allerdings verjährt. Die zu hohen Beiträge von 2016 bis 2018 müsse die Versicherung jedoch erstatten – unterm Strich rund 10.000 Euro. Auch wenn die Versicherung 2019 eine ausreichende Begründung für die Erhöhung erteilt habe, wirke sich dies nicht rückwirkend auf schon gezahlte Beiträge aus, machte das LG Frankfurt deutlich.

„Die Rechtsprechung zeigt, dass Versicherungsnehmer gute Chancen haben, überhöhte Beiträge von der PKV einzufordern, wenn die Erhöhung nicht ausreichend begründet wird“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

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