Insbesondere selbstständige Unternehmer, aber auch angestellte Arbeitnehmer sichern ihre Einnahmequelle über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab, damit in dem Fall, dass gesundheitliche Gründe eine Ausübung der Erwerbstätigkeit nicht mehr zulassen, Verdienstausfälle die wirtschaftliche Existenz nicht bedrohen. „Die aktuelle Entwicklung zeigt aber, dass sich immer mehr Versicherer sich im Schadensfall weigern, dem Versicherten die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu gewähren“, teilt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden mit.

Kein einfacher Verweis auf Umstrukturierung

So wird als Grund beispielsweise bei einem Selbstständigen häufig angeführt, dass er zwar ggfs. die bisher von ihm vorgenommene Tätigkeit nicht mehr vornehmen könne, jedoch man von ihm erwarten könne und müsse, dass er seinen Betrieb so umstrukturiert, dass er andere Tätigkeiten wahrnehmen kann. Auch von Arbeitnehmern wird regelmäßig verlangt, dass sie aktiv nach neuen Tätigkeitsfeldern im selben Unternehmen suchen, obschon dies von der Führungsebene regelmäßig nicht favorisiert wird.

Entscheidung der Versicherung prüfen lassen

„Die Praxis zeigt, dass die Versicherten eine Ablehnung der Leistungen nicht einfach hinnehmen sollten“, so Rechtsanwalt Bernhardt. Es ist in jedem Falle geboten, Ablehnungsschreiben der Versicherer einem fachkundigen Rechtsberater zur Prüfung vorzulegen, um nicht Gefahr zu laufen, dass Leistungen zu Unrecht verweigert werden.

Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden

8937/13 – Artikel BUV

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller