Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil gefällt, dass ein Ehepaar aus Hessen das einem Autohaus gestohlene Wohnmobil nicht an seinen rechtmäßigen Besitzer zurückgeben muss, berichtete die Süddeutsche Zeitung.

Worum ging es?

Ein Trickbetrüger hat sich vor 3 Jahren in einem Autohaus in Norddeutschland als Kaufinteressent für ein Wohnmobil ausgegeben. Wie sich später herausstellte, waren die vorgelegten Dokumente professionell gefälscht. Deshalb war der Verkäufer nicht skeptisch und händigte dem potenziellen Käufer die Fahrzeugschlüssel sowie eine Kopie des Fahrzeugscheins für eine Probefahrt aus. Der vermeintliche Käufer brachte das Wohnmobil nie zurück.

Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden,sagt: „Der Dieb bot das Wohnmobil im Internet zum Verkauf an. Eine Familie aus Hessen meldete sich und nach einem Treffen am Hauptbahnhof in Hamburg kauften sie das Fahrzeug für 45.000 Euro. Sie bezahlten den Kaufpreis bar.“ Ab diesem Zeitpunkt mussten sich die Gerichte damit beschäftigen, ob es sich bei dem Kauf um einen gutgläubigen Erwerb gehandelt hat. „Als gutgläubiger Erwerb wird der wirksame Kauf von Eigentum bezeichnet“, erklärt der Verkehrsrecht Anwalt aus der Kanzlei in Wiesbaden.

Der Fall beschäftigte mehrere Gerichte

Das bestohlene Autohaus forderte das Fahrzeug zurück und reichte Klage bei Gericht ein. „Den Prozess vor dem Landgericht in Marburg verlor das Unternehmen“, sagt der Verkehrsrecht Anwalt Wiesbaden, der den Fall verfolgt hat. Spätere polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass die Zulassungsbescheinigung des Wohnmobils auf Originalpapier gefälscht war. Das Papier war aus der Zulassungsstelle gestohlen worden. 9 Monate später fällte das Oberlandesgericht Frankfurt ein Urteil zugunsten des Autohauses. „Obwohl kein Zweifel bestand, dass die Käufer keinen Verdacht schöpften, ist kein Eigentumserwerb möglich, da das Fahrzeug dem Autohaus geklaut wurde.

Fazit

„Nun wurde vom fünften BGH-Zivilsenat das erleichternde Urteil für die gutgläubigen Käufer verkündet“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Verkehrsrecht Anwalt aus Wiesbaden. „Die Familie darf ihr Fahrzeug behalten, weil das Autohaus das Fahrzeug zu einer nicht begleiteten Probefahrt aus den Händen gegeben hat“, kommentiert der Anwalt aus Wiesbaden das Urteil. Das Autohaus darf nur die Zweitschlüssel behalten.

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