Die Anzahl an Legal Tech Start Ups hierzulande steigt kontinuierlich. In einem Verfahren, indem um einen Streitwert in Höhe von 23,49 Euro verhandelt wurde, hat der BGH zugunsten von Lexford entschieden. Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt aus Wiesbaden, sagt dazu: „Dieses Urteil in letzter Instanz ist für die gesamte Branche spektakulär und ein Sieg auf der ganzen Linie für das Start-Up Lexford. Lexford und sonstige Legal-Tech Start-ups bringt das BGH-Urteil (Az. VIII ZR 285/18) eine Runde weiter“

Urteil ist ein deutliches Signal für Verbraucher hierzulande

„Als Verbraucher dürfen Sie sich über dieses Urteil freuen.“, sagt der Anwalt aus Wiesbaden. „Dieses Urteil erleichtert es Ihnen besonders, wenn es um geringe Summen geht, den Zugang zum Recht enorm“, kommentiert Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt der Kanzlei aus Wiesbaden, das Urteil.

Legal Techs nehmen der Kanzlei aus Wiesbaden das Geschäft nicht unbedingt weg

Was bedeutet dieses Urteil für die Rechtsbranche bundesweit? Der Rechtsanwalt aus Wiesbaden sagt:“Legal Tech Start Ups nehmen Rechtsanwälten das Geschäft nicht weg“. „Mit Hilfe von Legal Techs setzen Verbraucher Ihr Recht durch, die keinen Rechtsanwalt aus Wiesbaden beauftragt hätten, weil der Streitwert zu gering ist. Diese Fälle können von einer Kanzlei aus Wiesbaden nicht gewinnbringend bearbeitet werden“.

Legal Techs sind laut BHG als Inkassounternehmen tätig

„Im Verfahren vor dem BGDH ging es vorrangig um die Frage, ob das Geschäftsmodell des Lech Tech Unternehmens Lexford durch die Inkassolizenz abgesichert ist“, sagt der Anwalt aus Wiesbaden. Die Richter vom BGH haben entschieden, dass Lexford keine unerlaubte Rechtsberatung anbietet. Lexford verdient Geld als Inkassounternehmen. Das Start Up unterstützt Mieter, ihre rechtlichen Ansprüche, beispielsweise im Bereich Mietpreisbremse, durchzusetzen. Mittels des Tools auf der Webseite des Unternehmens Lexford können auch Sie überprüfen, ob Ihr Vermieter zu viel Miete verlangt. Lexford bietet Ihnen als Rechtsuchenden, der sich keinen Anwalt aus Wiesbaden nehmen will, wie die Mitbewerber eine Kombination aus Erfolgshonorar und Forderungsabtretung an. Laut BGH ist es Nichtanwälten erlaubt, die Vergütung an den Erfolg zu koppeln.

Fazit:

Mit dem 99-seitigen BGH-Urteil haben die Richter ein entscheidendes Grundsatzurteil zum Berufsrecht geschrieben, welches es Legal Tech Anbietern ermöglicht, weiterhin auf dem Markt zu agieren.

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