Seit November 2020 gewährt der Staat die sogenannte November- bzw. Dezemberhilfe für die Unternehmungen, die von Schließungen mittelbar und unmittelbar betroffen sind.

Ganz anders sah es noch bei der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020. Da gab es bis auf kleine Geldzahlungen keine Entschädigungen in Höhe von bis zu 75 % des Vorjahresumsatzes.


Offensichtlich musste die Regierung einsehen, dass Betriebsschließungen ohne entsprechende Entschädigungen verfassungswidrig sind.
Wir bemühen uns seit dem Frühjahr 2020 für die von der ersten Corona-Welle betroffenen Unternehmungen um eine Entschädigung. Auch hier verlangen wir eine Entschädigung des verlorengegangenen Umsatzes gegenüber dem Vorjahr.


Es gibt keinen sachlichen Grund warum es jetzt Entschädigungen geben soll und im Frühjahr 2020 nicht. Vielmehr sind wir durch die November- bzw. Dezemberhilfen davon überzeugt, dass dies auch alle betroffenen Unternehmungen in der ersten Corona-Welle zusteht.


Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller rät deshalb allen betroffenen Unternehmern sich über die Möglichkeiten einer Entschädigung vom Staat informieren zu lassen. Vereinbaren Sie gerne ein Orientierungsgespräch oder ein Beratungsgespräch. Gerne kann dies per Telefon oder Videotelefon geschehen. Hierzu setzen Sie sich bitte unter unserer Zentralnummer 0611-450230 mit uns in Verbindung.

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