Die Corona-Soforthilfe schien im März 2020 eine ernstzunehmende Unterstützung vom Staat zu sein, ohne entsprechende Deklarierungen, dass die Auszahlungen als Zuschuss zu verstehen sind, die die Bezieher wieder zurückzahlen müssen. Der Gemeinschaftsgedanke war groß und die Auszahlungsfreude inklusive entsprechender Versprechungen, dass es sich um einen nicht erstattbaren bzw. nicht zurückzahlbaren Zuschuss handelt, waren ebenso gegeben. Doch in der Politik scheint es im Nachhinein ein paar Modifikationen gegeben zu haben, sodass man sich nun von der Bundesebene auf die Länderebene beruft und entsprechende Zuschüsse gerne, wenn auch in Raten, wieder in die öffentlichen Kassen zurückholen möchte. Betroffene berät Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden.

Aussagen von Scholz und Altmeier über die Corona-Soforthilfen

War der Gemeinschaftsgedanke, á la wir schaffen das im März noch sehr groß und parallele Versprechungen aus der Politik vonseiten namhafter Politiker ebenso noch beachtlich, so scheint es nun im Nachhinein hierfür Kurskorrekturen zu geben, die Kleingewerbetreibende und vor allem Soloselbstständige weiter in arge finanzielle Schwierigkeiten bringen werden. Nun ein halbes Jahr nach den Auskünften der Politik, sollen Rückforderungen der Zuschüsse und Unterstützungen bevor stehen. Man beruft sich hierzu auf finanzielle Unterstützungen auf Bundesebene, die nun auf Länderebene wieder zurückfließen sollen.

Finanzielle Probleme durch staatliche Rückforderungen stehen nun ins Haus – Absicherung durch den Rechtsanwalt in Wiesbaden

Vor allem Soloselbstständige oder auch Kleingewerbetreibende wurden von Corona hart getroffen. Viele eigentlich so sichere Geldeinnahmequellen sind weiterhin nur in stark minimierter Form gegeben. Von einer Planbarkeit der finanziellen Einkünfte sind viele Betroffene nach wie vor noch immer weit entfernt. Hier bieten sich im einzelnen Unterstützungen und Rechtsberatungen durch Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden, an, um gegenzuprüfen, welche genauen Maßnahmen man auch als Einzelner in die Wege leiten kann, um sich vor zeitnahen Rückforderungen und hiermit einhergehenden weiteren finanziellen Forderungen adäquat und rechtssicher aufzustellen.

Fazit: Beratung durch den Rechtsanwalt in Wiesbaden

Der Unmut über aktuelle politische Bestrebungen wächst weiter an. Corona ist ein Krieg bzw. ein Kämpfer dessen Spielregeln niemand kennt. In den vergangenen Monaten lag der Fokus der Einzelnen und der Politik darauf, eine gewisse Schadensbegrenzung und Unterstützungsleistung aufzubauen. Schadensbegrenzung war hier ein Ziel, dass viele Mittel rechtfertigte. Offensichtlich greift die Schadensbegrenzung auch bei der Thematik der Corona-Soforthilfe. Um sich vor Rückforderungen zu schützen und zusätzliche finanzielle Belastungen zu umgehen, sollten Betroffene zwingend rechtlichen Beistand durch einen Anwalt aus Wiesbaden suchen.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller