Stetig zunehmend verlangen Kunden wegen verbotener Wettbewerbsabsprachen Schadensersatz von den großen deutschen Zuckerherstellern. Expertenmeinungen nach könnten Die Gesamtforderungen gut 500 Millionen Euro erreichen. Nur die Verbraucher werden hierbei wohl leider leer ausgehen.

 

Schwere Zeiten für die drei großen deutschen Zuckerhersteller. Nach der Aufdeckung des Zuckerkartells verhängte das Bundeskartellamt gegen die Unternehmen Pfeifer & Langen, Südzucker und Nordzucker wegen verbotener Wettbewerbsabsprachen Bußgelder von rund 280 Millionen Euro.

 

Jetzt fordern immer mehr Kunden darüber hinaus auch noch Schadenersatz. Dieser wird das Bußgeld wohl sogar noch übersteigen. Die Verbraucher – als letztes Glied in der Kette – werden davon aber kaum profitieren.

 

Nestlé alleine fordert 50 Millionen Euro. Nahezu jedes Unternehmen mit Zuckerverwendung prüft inzwischen Klagen – von den großen Einkaufsgenossenschaften der Bäckereien bis hin zu Molkereien und Konfitüren-Herstellern. Die Zahl der Gerichtsverfahren wächst ständig. Bisweilen sind Klagen in einer Gesamthöhe von heute schon mehr als 200 Millionen Euro bekannt.

 

Die Klagewelle zeigt eine dramatische Veränderung im Umgang mit Kartellsündern in Deutschland. Bei Kartellen stand bis vor drei, vier Jahren das Bußgeld im Vordergrund. Heute übersteigen die Schadensersatzforderungen die Bußgelder in der Regel um ein Vielfaches. Das aggressivere Vorgehen der geschädigten Unternehmen kann man auch als Selbstschutz bezeichnen. Denn eine Unternehmensführung, die Schadensersatzansprüche nicht verfolgt, muss unter Umständen inzwischen mit Untreuevorwürfen rechnen.

 

Die Zuckerhersteller selbst zeigen bislang allerdings zumindest öffentlich wenig Zahlungsbereitschaft. Nordzucker betonte in seinem jüngsten Geschäftsbericht, man gehe davon aus, „dass durch die vom Bundeskartellamt festgestellten Umstände kein Schaden bei den Abnehmern von Zucker entstanden ist“. Auch Konkurrent Südzucker argumentiert ähnlich. Von Pfeifer & Langen war keine Stellungnahme zu erhalten.

 

Ohnehin können wohl nur die Großkunden darauf hoffen, mögliche Schäden ersetzt zu bekommen. Normale Verbraucher, die künftig leichter gegen Kartelle klagen können sollen, werden dagegen leer ausgehen. Der Schaden ist in diesen Fällen einfach zu gering, als dass es sich lohnen würde, ihn prozessual durchzusetzen.

 

Die Dimension der Schadenersatzforderungen der Großkunden stellt dagegen nicht nur für die betroffenen Zuckerhersteller eine Herausforderung dar. Auf die Dauer könnte diese Entwicklung die Kronzeugenregelung gefährden, die dem Kartellamt zurzeit so sehr bei der Aufdeckung von verbotenen Preisabsprachen hilft. Denn die Kronzeugenregelung schützt das geständige Unternehmen zwar vor einem Bußgeld, jedoch schwindet ein solcher Anreiz, wenn man sich derartigen Schadensersatzforderungen ausgesetzt sehen muss.

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