Was nach einem amerikanischen Trend aus Hollywood klingt ist mittlerweile auch in Deutschland angekommen und auch hier ist das sog. „Mommy-Makeover“ eine viel gefragte Behandlung.

Ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden berichtet, dass bereits viele Schönheitskliniken mit den Freuden des Mutterseins, der Schwangerschaft und den damit einhergehenden „unschönen“ Folgen für den weiblichen Körper werben. Geschildert werden hängende und unförmige Brüste nach der Stillzeit, schlaffes Bindegewebe am Bauch, schlaffe oder überschüssige Haut in der Bauchgegend, sowie Veränderungen des Intimbereichs.

Der Rechtsanwalt aus Wiesbaden schildert, dass es sich bei einem „Mommy-Makeover“ um eine Vielzahl von einzelnen und kombinierten Schönheitsoperationen handelt. Dazu gehören die Bauchdeckenstraffung, die Bruststraffung oder die Intimchirurgie. Einen solchen Behandlungsmarathon zu durchlaufen, wird nur bei abgeschlossener Familienplanung empfohlen.

Eine Rechtsanwaltskanzlei aus Wiesbaden rät Ihnen:

Bei dem „Mommy-Makeover“ handelt es sich um eine Vielzahl von kombinierten schönheitschirurgischen und intensiven Eingriffen, welche, jede einzeln betrachtet, bereits eine erhebliche Belastung für den Körper darstellt.

Diese Eingriffe bergen ein erhebliches Potential für etwaige Behandlungsfehler und somit auch unerwünscht Ergebnisse oder langwierige Nebenfolgen.

Zwischen dem behandelnden Arzt und der Patientin wird für die Durchführung eines „Mommy Makeovers“ ein Behandlungsvertrag nach § 630 a BGB geschlossenen, welcher Grundlage für etwaige Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei misslungenen Operationen sein kann.

Ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden klärt auf, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, wenn eine Behandlung nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird und mithin ein ärztlicher Kunstfehler gegeben ist.

Ein solcher Behandlungsfehler kann sich vielseitig äußern, beispielsweise führt ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden an, dass bei einer Bauchdeckenstraffung unschöne Narben zurückbleiben können oder es beim Lösen der Haut von der darunter liegenden Muskulatur zu Verletzungen kommen kann. Ferner kann bei einer Schamlippenkorrektur zu viel des Gewebes entfernt werden.

Insbesondere kann jedoch eine unzureichende Aufklärung über etwaige Folgen und Nebenwirkungen des Eingriffes erfolgt sein, welche ursächlich für die Durchführung eines „Mommy-Makeover“ ist und die Patientin sich bei voller Kenntnis der möglichen Folgeschäden gegen eine solche Behandlung entschieden hätte.

Ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden empfiehlt Ihnen:  

Kommt Ihnen einer der aufgelisteten Behandlungsfehler bekannt vor oder leiden Sie unter einer der eben genannten Nebenfolgen, kann Ihnen ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach §§ 630 a Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB zu stehen.

In einem solchen Fall können Sie die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden aufsuchen und ein kostenloses 15-minütiges Erstgespräch wahrnehmen, in welchem wir Sie beraten und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte begleiten.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller