Das neue Baulandmobilisierungsgesetz ist am 23.06.2021 in Kraft getreten. Dieses geht mit wesentlichen Änderungen des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung einher. Welche konkreten Neuerungen sich draus beispielsweise ergeben, erklärt Daniela Fisch, Ihre Anwältin in Wiesbaden.

Ausweitung der kommunalen Vorkaufsrechte

Das neue Baulandmobilisierungsgesetz dient vor allem als Baulandbeschaffungsgesetz. Das bedeutet, dass die Fälle ausgeweitet werden, bei denen die Gemeinden bei Grundstücksverkäufen nach dem Baugesetzbuch ein kommunales Vorkaufrecht ausüben können, weiß Rechtsanwältin Fisch aus Wiesbaden. Des Weiteren wird das Zeitfenster, in dem diese Ausübung möglich ist, von zwei auf drei Monate erhöht. Ziel dieser Neuerung ist es, den Gemeinden die Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu erleichtern. Besonders der Entstehung sogenannter „Schrottimmobilien“ soll dadurch entgegengewirkt werden, teilt die Anwältin aus Wiesbaden weiter mit.

Erleichterungen von Befreiungen

Wie Ihnen Rechtsanwältin Fisch gerne in einem persönlichen Gespräch näher erläutert, kann durch die Änderung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans unter erleichterten Bedingungen eine Befreiung zugunsten des Wohnungsbaus erteilt werden. Vor dem Inkrafttreten des neues Baulandmobilisierungsgesetzes durfte eine Befreiung die „Grundzüge der Planung“ nicht berühren. Voraussetzung für diese Erleichterung ist, dass sich das betroffene Grundstück in einem „Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt“ befindet.

Einführung eines neuen Baugebietes

Mit dem „Dörflichen Wohngebiet“ (§ 5a BauNVO) führt das neue Baulandmobilisierungsgesetz ein neues Baugebiet ein. Dies soll dem Wohnen, der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen sowie der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben dienen.

Sollten Sie Fragen rund um die Neuerungen des Baulandmobilisierungsgesetz haben, steht Ihnen Frau Fisch, Anwältin der Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden, gerne zur Verfügung. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenfrei. Ihr

Sollten Sie Fragen rund um die Neuerungen des Baulandmobilisierungsgesetz haben, steht Ihnen Frau Fisch, Anwältin der Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden, gerne zur Verfügung. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenfrei. Ihr Anwalt Wiesbaden.

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