Am Montag, den 25. Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen den VW Konzern gesprochen. Beim Einbau der Schummel-Software durch den VW Konzern handelt es sich um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB. Der VW Konzern und seine Töchter Audi, Seat, Skoda und Porsche sind zum Schadenersatz verpflichtet worden. Ein schwerer Schlag für den VW Konzern. Er hat durch alle Instanzen nunmehr erfolglos behauptet, einen solchen Einbau eines sogenannten Softwareupdates mit den Motoren und den Fahrzeugen zu keinem Zeitpunkt durchgeführt zu haben. Den unhaltbaren Behauptungen des VW Konzerns hat der Bundesgerichtshof einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt seit 2016 erfolgreich viele Käufer des VW Konzerns. Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller hat dabei Bedenken gegen das Musterfeststellungsverfahren beim Oberlandesgericht Braunschweig geäußert. Tatsächlich sind nunmehr die Geschädigten, die den Weg der Einzelklage gegangen sind, im Vorteil. Sie bekommen nämlich im Rahmen eines Schadenersatzanspruches den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. Sie müssen sich nicht mit einer geringen Abfindungszahlung vom VW Konzern abspeisen lassen.


Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt denjenigen, die noch keine Einzelklage erhoben haben, ihre Ansprüche kostenfrei und unverbindlich prüfen zu lassen. Im Rahmen eines kostenfreien Services fragt die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller Deckungsschutz bei einer Rechtsschutzversicherung des Kunden nach. Wir, die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller, übernehmen kostenfrei die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung wegen einer Klagedeckung. Rechtsanwalt Cäsar-Preller rät dazu, die Schadenersatzansprüche gegen den VW Konzern nicht liegenzulassen. Wenn Sie ein kostenfreies Orientierungsgespräch vereinbaren möchten, so wählen Sie die bundesweite Zentralrufnummer 0611/450230.


Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller