Ein neuer Trend in den USA, aber auch in Deutschland ist die Entfernung von Schweißdrüsen.

Schwitzen kann unheimlich unangenehm sein, jedoch handelt es sich um einen natürlichen und sogar überlebenswichtigen Prozess für den Körper. Besonders im Sommer fragt man sich oft, wieso man überhaupt schwitzt. Hierfür gibt es genau zwei Gründe. Zum einen gibt es das thermoregulatorische Schwitzen, welches durch den Hypothalamus gesteuert wird und zum anderen gibt es das emotional bedingte Schwitzen, welches durch das limbische System gesteuert wird, beispielweise wenn man aufgeregt ist.

Geht das Schwitzen jedoch über das übliche Maß hinaus, so spricht man von Hyperhidrose. Hierbei kommt es zu einem übermäßigen Schwitzen an Achseln, Händen, Füßen oder im Gesicht. Diesem übermäßigen Schwitzen kann durch das Entfernen der Schweißdrüsen entgegengewirkt werden.

 Ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden klärt auf:

Eine Entfernung der Schweißdrüsen wird wirklich nur bei Patienten empfohlen, welcher tatsächlich an einer krankhaften Überproduktion leiden.

Eine Entfernung der Schweißdrüsen kann anhand drei unterschiedlicher Methoden durchgeführt werden, jedoch ist dies nur von Schweißdrüsen an den Achseln möglich.

  1. Lasern:

Mittels Mikrowellen können die Schweißdrüsen verödet werden und nach einer erstmaligen Behandlung wird ein Erfolg von 82-Prozent versprochen. Jedoch liegt eine erhebliche Schwellung der behandelten Zone für ein bis zwei Tage vor.

  • Absaugen:

Beim Absaugen der Schweißdrüsen werden zunächst zwei Schnitte in die betäubte Achselhöhle vorgenommen, durch die eine Absaugkanüle gesteckt wird. Diese entfernt durch eine Vakuumpumpe die Schweißdrüsen und das umliegende Unterfettgewebe. Bei dieser Methode reicht ein eimaliges Vorgehen.

  • Botox:

Anhand des Nervengifts Botox können die Nervenleitungen der Schweißdrüsen blockiert werden. Aufgrund des Umstands, dass Botox vom Körper wieder abgebaut wird, ist eine Wiederholung des Eingriffes alle sechs Monate ratsam.

Eine Rechtsanwaltskanzlei aus Wiesbaden rät Ihnen:

Diese Eingriffe bergen ein erhebliches Potential für etwaige Behandlungsfehler und somit auch unerwünscht Ergebnisse oder langwierige Nebenfolgen.

Zwischen dem behandelnden Arzt und dem Patienten wird ein Behandlungsvertrag nach § 630 a BGB geschlossenen, welcher Grundlage für etwaige Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei misslungener Durchführung sein kann.

Ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden klärt auf, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, wenn eine Behandlung nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird und mithin ein ärztlicher Kunstfehler gegeben ist.

Ein solcher Behandlungsfehler kann sich vielseitig äußern, beispielsweise führt ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden an, dass bei der Injektion von Botox falsche Nerven getroffen werden können oder beim Absaugen der Schweißdrüsen umliegendes Gewebe und Nerven erfasst werden können.

Insbesondere kann jedoch eine unzureichende Aufklärung über etwaige Folgen und Nebenwirkungen des Eingriffes erfolgt sein, welche ursächlich für die Durchführung einer Schweißdrüsenentfernung ist und die Patientin sich bei voller Kenntnis der möglichen Folgeschäden gegen eine solche Behandlung entschieden hätte.

Ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden empfiehlt Ihnen:  

Kommt Ihnen einer der aufgelisteten Behandlungsfehler bekannt vor oder leiden Sie unter einer der eben genannten Nebenfolgen, kann Ihnen ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach §§ 630 a Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB zu stehen.

In einem solchen Fall können Sie die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden aufsuchen und ein kostenloses 15-minütiges Erstgespräch wahrnehmen, in welchem wir Sie beraten und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte begleiten.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller