Jede Person, die vor, während und nach der behördlich angeordneten Corona-Quarantäne nachweislich gesund war und blieb, besitzt einen Anspruch auf Entschädigung in Form von Schmerzensgeld und Schadensersatz, meint Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Wir sind der Meinung, eine pauschale Quarantäne-Anordnung für PCR-getestete Gesunde ist rechts- und verfassungswidrig. Nachweislich nicht-infizierten Personen und Reisenden prinzipiell das verfassungsmäßige Grundrecht auf Lebensfreiheit zu entziehen, ohne Ermittlungen zu infektionsrelevanten Kontakten vorzunehmen, ist unzulässig.

Aktuell müssen sich nachweislich gesunde Reiserückkehrer pauschal auf direktem Weg mindestens fünf Tage in Quarantäne begeben, ohne dass ein Infektionsrisiko von ihnen ausgeht.

Einer Auffassung nach, Gesunde, PCR-getestete Einreisende pauschal das verfassungsmäßige Grundrecht auf Bewegungsfreiheit zu entziehen, ist unzulässig. Das negative PCR-Test-Ergebnis sollte ausreichen, die Quarantäne ganz zu vermeiden oder zumindest vorzeitig zu beenden.

Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller ist der Auffassung, dass pro Tag einer unzulässigen Quarantäne bis zu 450,00€ Schadensersatz/Schmerzensgeld verlangt werden kann.

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