Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteilen vom 21. Dezember 2023 das Widerrufsrecht der Verbraucher bei Kreditverträgen zum Kauf eines Autos gestärkt. Schlechtere Nachrichten aus Luxemburg kommen hingegen für Leasingnehmer. Sie haben nach Urteil des EuGH zumindest dann kein Widerrufsrecht, wenn sie den Leasingvertrag über ein Fahrzeug ohne Kaufverpflichtung am Ende der Laufzeit abgeschlossen haben (Az.: C-38/21, C-47/21, C-232/21).

„Damit hat der EuGH das Widerrufsrecht bei Leasingverträgen mit einer bestehenden Kaufverpflichtung am Ende der Laufzeit allerdings nicht ausgeschlossen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Wer einen Kreditvertrag zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs abgeschlossen hat, hat ohnehin weitreichendere Widerrufsrechte, wie der EuGH feststellte.

Verträge mit Autobanken widerrufen

Das Landgericht Ravensburg hatte den EuGH in allen drei Verfahren bezüglich eines Widerrufs von Leasing- bzw. Kreditverträgen angerufen. Die Verbraucher hatten ihre jeweiligen Verträge bei der BMW Bank, der Volkswagen Bank und der Audi Bank jeweils mehrere Monate oder Jahre nach Vertragsschluss widerrufen. Sie argumentierten, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen habe, weil sie bei Abschluss des Vertrags nicht hinreichend über ihre Rechte und Pflichten von der Bank informiert worden seien. Die Banken wollten den Widerruf nicht anerkennen. Nach so langer Zeit sei ein Widerruf rechtsmissbräuchlich.

Kein Widerruf bei Leasingvertrag ohne Kaufverpflichtung

Im Fall des Leasingvertrags erklärte der EuGH, dass ein Widerruf nicht möglich ist, wenn der Verbraucher am Ende der Laufzeit nicht verpflichtet ist, das nach seinen Vorgaben bestellte Fahrzeug zu kaufen. Das Widerrufsrecht bestehe auch dann nicht, wenn der Leasingvertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, so der EuGH.

Besser sieht es für die Verbraucher aus, wenn sie einen Kreditvertrag zur Finanzierung des Autokaufs aufgenommen haben. Hier stellte der EuGH fest, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wird, wenn die Informationen, die die Bank dem Verbraucher erteilen muss, unvollständig oder fehlerhaft waren. Dann könne die Ausübung des Widerrufsrechts auch lange nach Vertragsschluss keinesfalls als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, stellte der EuGH klar.

Kreditvertrag: Widerruf bis zur Zahlung der letzten Rate möglich

Der Verbraucher könne dann jederzeit von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, solange er nicht die vorgeschriebenen Informationen erhalten hat und der Kreditvertrag noch nicht vollständig erfüllt wurde. „Der Verbraucher kann den Kreditvertrag in der Regel bis zur Zahlung der letzten Kreditrate widerrufen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Verbraucher haben nach der Entscheidung des EuGH gute Chancen, ihre Autodarlehen zu widerrufen. Auch bei Leasingverträgen mit Kaufverpflichtung kann der Widerruf möglich sein. Rechtsanwalt Cäsar-Preller berät Verbraucher gerne zu ihren Widerrufsmöglichkeiten.

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