Es gibt offenbar mehrere Kaufinteressenten für die insolvente German Pellets GmbH. Doch selbst wenn das Unternehmen vor der Rettung steht, kann für die Anleger davon keine Rede sein. Die Insolvenzmasse wird wohl nicht ausreichen, um ihre Forderungen zu bedienen.

„Auch wenn die German Pellets GmbH gerettet werden sollte, geht für die Anleger wahrscheinlich das Licht aus. Denn ein zu erzielender Verkaufspreis wird wohl nicht annähernd die Forderungen der Gläubiger decken“, befürchtet Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Wie das Handelsblatt am 26. April berichtet, gehen Branchenkenner davon aus, dass wohl nur ein Verkaufspreis im zweistelligen Millionenbereich zu realisieren sei. Und dann stehen Banken und Lieferanten mit ihren Forderungen schon bereit. Zumal die Lage der German Pellets GmbH schon vor dem Insolvenzantrag offenbar so schwierig war, dass viele Maschinen bereits als Sicherheiten dienen mussten und kaum noch freie Insolvenzmasse vorhanden ist. „Wird das Insolvenzverfahren wie vorgesehen zum 1. Mai eröffnet, wird für die Anleger wohl nichts zu holen sein. Dennoch sollten sie ihre Forderungen natürlich beim Insolvenzverwalter anmelden“, so Rechtsanwalt Kanz.

Für die Anleger steht viel Geld auf dem Spiel. Rund 260 Millionen Euro haben sie über Anleihen und Genussrechte in die German Pellets GmbH investiert. Nun lässt sich ein Totalverlust nicht mehr ausschließen. „Unabhängig vom Insolvenzverfahren können die Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen, um die finanziellen Verluste abzuwenden“, sagt Rechtsanwalt Kanz. Der Fokus bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann auf den Emissionsprospekten liegen. Sie müssen den Anleger in die Lage versetzen sich ein genaues Bild von der Geldanlage machen zu können. Dazu muss auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden. Unvollständige, falsche oder auch nur irreführende Angaben können dieses Bild verzerren.

Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht werden können. Auch in den Beratungsgesprächen hätten die Anleger ausführlich über die Risiken aufgeklärt werden müssen.

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