„In Bescheiden zur Bewilligung von Leistungen nach dem SGB finden sich in manchen Fällen typische Fehler des Jobcenters“, teilt Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Sozialrechtler aus Wiesbaden, mit. Wir skizzieren hiermit einige dieser Konstellationen:

Zuschlag für Schulbücher

„Ist die Anschaffung von Schulbüchern für schulpflichtige Kinder nötig, muss dies nicht von den Regelleistungen gezahlt werden“, teilt Rechtsanwalt Christof Bernhardt mit. Vielmehr können zusätzliche Leistungen hierfür beantragt werden; auf die Möglichkeit eines Antrags auf diese Leistungen muss das Jobcenter hinweisen.

Zuschlag für Anschaffung und Reparaturen von Brillen

„Dasselbe gilt, wenn eine Brille angeschafft oder repariert werden sollen“, berichtet Rechtsanwalt Bernhardt, Fachanwalt für Sozialrecht. Auch hier gilt, dass dies nicht von den Regelleistungen bezahlt werden muss, sondern ein Antrag auf entsprechende Zusatzleistungen gestellt werden kann.

Mitgliedsbeitrag im Sportverein

„Ist ein Kind des Leistungsempfängers im Sportverein angemeldet, muss das Jobcenter die Mitgliedsbeiträge teilweise bezuschussen“, berichtet Rechtsanwalt Bernhardt aus Wiesbaden. Hierdurch soll auch Kindern aus Familien mit geringen Einkommen eine sportliche Betätigung zur kindgerechten Entwicklung ermöglicht werden.

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