Viele Bauunternehmer versuchen,die Bauherren durch Vertragsklausel von ihrem Baugrundstück fernzuhalten. Hierzu verwenden die Bauunternehmen bzw. die Bauträger immer mannigfaltige Vertragsklauseln, die allerdings nach Auffassung des Herrn Rechtsanwalt Cäsar-Preller allesamt nichtig und unwirksam sind. Den Bauherren muss jederzeit Gelegenheit gegeben sein,sich über den Stand der Bauarbeiten Gewissheit zu verschaffen. Dies gilt umso mehr, wenn die Kaufpreiszahlung/ Werkleistungszahlung nach Bauvorschritt erfolgt. Natürlich sollte der Besuch der Baustelle so gestaltet werden,dass keine Gefahren für die Bauarbeiter bzw. das Bauwerk geschehen, meint Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Auf jeden Fall sollte jeder Bauherr auf seinem Recht bestehen, die Baustelle regelmäßig zu kontrollieren.

Haben Sie Fragen hierzu, so helfen wir Ihnen gerne. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller ist Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht und ist seit 25 Jahren im Baurecht tätig.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller