16.06.2020 von Herbert Schmitz

Herbert Schmitz erneut in der Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden zu einem aktuellen Interview:

Herbert Schmitz: Herr Rechtsanwalt, wie ich hörte gibt es nun auch Anlass und Hoffnung für Mercedeskunden, die durch die Dieselaffäre geschädigt wurden?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Richtig. Der Autohersteller wurde von einem Kunden verklagt, da dieser an seinem Wagen eine unzulässige Abschalteinrichtung vermutet.

Herbert Schmitz: Dann hat das Urteil des europäischen Gerichtshofes gegen VW und die Klagewelle Wirkung erzielt?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Nicht so ganz, denn die Rechtslage bei Daimler ist nicht so klar, wie bei dem Konkurrenten Volkswagen.

Herbert Schmitz: Das heisst, man kann nicht sofort auf den gleichen Schadenersatz hoffen?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Ich sehe dies durchaus als ähnlich gelagerte Rechtssituation. Doch fehlt bisher der Beweis der Manipulation bei Mercedes und der BGH ist angerufen und  muss nun entscheiden, ob auch die Käufer von Daimler-Fahrzeugen Opfer des Diesel-Skandals wurden.

Herbert Schmitz: Also müssen erst wieder Gerichtsentscheidungen abgewartet werden?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Voraussichtlich schon im Herbst wird der BGH, der Bundesgerichtshof, darüber verhandeln, ob dieser Käufer eines Dieselfahrzeuges von Mercedes mit seiner Klage auf Schadensersatz Erfolg haben wird. Laut dem Gericht in Karlsruhe wurde der Termin angesetzt für den 27. Oktober. Aber es ist heute noch nicht klar, ob das Urteil bereits am selben Tag gesprochen wird.

Herbert Schmitz: Beschäftigen Sie sich mit dem Fall?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Ja, sehr intensiv. Zur Sachlage: Anfang des Jahres 2017 wurde der gebrauchte Mercedes von dem Kläger gekauft. In dem Auto ist ein Dieselmotor aus der Baureihe OM 651 verbaut. Im Motor werden bei diesem Fahrzeugtyp einige der Abgase wieder verbrannt, wodurch der Ausstoß an Stickstoff verringert wird. Doch dabei ist es verschieden, wie viel Prozent der Abgase wieder zurückgeführt werden. Abhängig ist dies unter anderem von der herrschenden Außentemperatur.

Herbert Schmitz: Klingt etwas kompliziert und nicht so eindeutig?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Für den Käufer besteht in dieser Technik eine unzulässige Abschalteinrichtung. Die Grenzwerte, die von den Behörden vorgegeben werden, werden durch diese Vorrichtung nicht eingehalten und bei der Fahrt auf der Straße überschritten. Aus diesem Grund sieht der Kläger in dem Vorgehen des Autobauers eine Täuschung.

Herbert Schmitz: also doch wie bei VW?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Der Besitzer fordert, dass sein Wagen von Daimler zurückgenommen wird und ihm ein Teil des Kaufpreises zurückgezahlt wird.

Herbert Schmitz: Und wie reagiert Daimler Benz?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Nach Auffassung des Autobauers aus Stuttgart ist die Technik legal, da sie dazu beiträgt, den Motor zu schützen. So deren Aussage.

Herbert Schmitz: Wieso landet der Fall nun beim BGH?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Vor dem Landgericht in Mainz und dem Oberlandesgericht in Koblenz hatte die Klage des Käufers bisher keinen Erfolg,

Unter anderem wegen der Begründung, dass die Verantwortlichen bei Mercedes nicht sicher gewusst haben können, dass sie eine unzulässige Abschalteinrichtung nutzen. Es fehlt damit der Vorsatz. Es handelt sich dabei um sogenannte Thermofenster, hinsichtlich derer sich die Gesetzeslage anders gestaltet, als bei der Abschalteinrichtung, die von VW genutzt wurde.

Herbert Schmitz: Also geringere Chancen auf ein positives Urteil für den Autobesitzer?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Dies ist der größte Unterschied zwischen den Fällen von VW und Daimler. Bei VW ist es mittlerweile gerichtlich bestätigt worden, dass es sich um eine unzulässige Technik handelte. Daher wurde in einem wichtigen Urteil am 25. Mai von dem BGH bereits entschieden, dass VW den Klägern den verlangten Schadensersatz grundsätzlich zahlen muss.

Herbert Schmitz: Was empfehlen Sie nun unseren VIP-Business-Club-Mitgliedern und Lesern?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Wie immer ist meine Erstberatung völlig kostenlos. Was spricht also dagegen, sich anwaltlichen Rat zu holen um so so für den Fall, dass wir Chancen auf Schadenersatz sehen, gewappnet zu sein? Unsere vielfältigen Erfahrungen in der VW-Diesel-Affäre kommen dabei jedem Mandanten zu Gute.

Herbert Schmitz: Vielen Dank für das Gespräch.

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