29.06.2020 von Herbert Schmitz

Insolvenz der Wirecard AG nun amtlich:

Herbert Schmitz: Auf den Absturz folgt die Insolvenz: Die Wirecard AG stellt wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am Amtsgericht München Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das teilte der Konzern am 25. Juni 2020 mit. Zudem werde geprüft, ob auch Wirecard-Tochtergesellschaften Insolvenz anmelden müssen.

Herbert Schmitz kontaktiert verschiedene Bankberater und Anlage-Experten und erhält von diesen gleichlautende Erklärungen, welche den vielen gutgläubigen Anlegern leider wenig nutzen:

Der Bilanzskandal um die Wirecard AG mündet nun in der Insolvenz. Nachdem der Bezahldienstleister erneut den Jahresabschluss für 2019 nicht vorlegen konnte und einräumen musste, dass 1,9 Milliarden Euro auf philippinischen Treuhandkonten mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht existieren, ließ sich der Insolvenzantrag offenbar nicht mehr vermeiden. Zumal die Gläubigerbanken Kredite über fast zwei Milliarden Euro kündigen konnten, nachdem Wirecard keine Jahresbilanz für 2019 vorlegen konnte. Verhandlungen über eine Verlängerung der Kredite liefen bereits mit den Banken. Nun hat Wirecard mit dem Insolvenzantrag einen vorläufigen Schlussstrich gezogen.

Herbert Schmitz, wie geht es weiter:

Der Absturz der Wirecard AG ist inzwischen auch zu einem Fall für die Staatsanwaltschaft geworden. Nachdem ohnehin schon ermittelt wurde, ob das Unternehmen Anleger in zwei Börsen-Pflichtmitteilungen falsch informiert hat, wird nun in weitere Richtungen ermittelt. Unter anderem wird auch geprüft, ob die Bilanzen des Unternehmens durch gefakte Umsätze künstlich aufgebläht wurden. Immerhin wurden die verschwundenen 1,9 Milliarden Euro auf den vermeintlichen Treuhandkonten in den Bilanzen als Aktivposten geführt.

Was nun viele Anleger, unter ihnen auch Mitglieder des VIP-Business-Club interessiert:

Anleger hatten große Hoffnungen in die Wirecard AG gesetzt und nicht nur in die Aktien, sondern auch in die Anleihen oder andere Zertifikate des Unternehmens investiert. Sie stehen nun vor einem finanziellen Scherbenhaufen.

Herbert Schmitz befragt dazu den in diesen Themen kundigen Rechtsanwalt Cäsar-Preller:

„Anleger können ihre Schadensersatzansprüche prüfen. Wenn Wirecard Bilanzen manipuliert und gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen hat, können sowohl Ansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Wirtschaftsprüfer geltend gemacht werden.

Zudem hat Wirecard womöglich gegen seine Publizitätspflichten verstoßen und kursrelevante Informationen falsch dargestellt“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Herbert Schmitz: Mir persönlich sind aus der Vergangenheit ähnliche Fälle bekannt, bei denen es durch Klagen bzw. sogenannte Sammelklagen durchaus Entschädigungen gab?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Das ist richtig, wir haben solche Mandate auch bereits erfolgreich durchgeführt und sind bereit zu helfen. Wie immer auch mit einer kostenlosen Erstberatung.

Herbert Schmitz: Ist ihnen bekannt ob es hierfür auch eventuell Rechtsschutz gibt?

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: Wir übernehmen für unsere Mandanten die qualifizierte Anfrage beim Versicherer. Dazu benötigen wir die Police und evt. die Versicherungsbedingungen.

Herbert Schmitz: Wir werden diesen Fall weiter verfolgen und berichten.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller