Kaum ein anderes Thema dürfte Smartphone-Nutzer mehr interessieren, als die Sicherheit des eigenen – gerade neu gekauften – Smartphones. Das Gerät kann schließlich nicht nur bessere Fotos machen und ist in allen Belangen schneller, sondern kann auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Daten des Nutzers darstellen. Ein Verbraucherverband hatte Testkäufe in einem größeren Elektronikmarkt durchgeführt. Die erworbenen Smartphones wurden dann von Experten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik auf Sicherheitslücken hin überprüft – mit bedenklichen Ergebnissen.

Ein Gerät wies beispielsweise 15 von getesteten 28 Sicherheitslücken auf, ein anderes hingegen nur eine der 28 vom Bundesamt für IT-Sicherheit (BSI) getesteten Lücken. Daraufhin hatte der Verbraucherverband den Elektronik Fachhandel verklagt, in der Absicht, der Markt dürfe die Geräte nicht weiter ohne Hinweis auf die Sicherheitsmängel verkaufen.

Entscheidung des OLG Köln – Das sagen die Anwälte aus Wiesbaden

Das OLG Köln hat die Unterlassungsklage des Verbraucherverbandes abgewiesen. Rechtsanwalt Christof Bernhardt der Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden sagt hierzu: „Das OLG hat die Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs des Verbraucherverbandes gegen den Elektronikfachhandel als nicht gegeben angesehen.“

Christof Bernhardt: „Der Aufwand ist groß – die Bedeutung allerdings auch“

Christof Bernhardt, Rechtsanwalt aus Wiesbaden, führt hierzu aus: „Das OLG Köln sah den Aufwand, den der Markt betreiben müsse, um hinreichende Informationen zu allen angebotenen Smartphones bereit zu stellen, als zu hoch an. Diese Entscheidung ist durchaus nachvollziehbar, da bei einer derartigen Vielfalt und Fülle der unterschiedlichen Smartphones, Versionen und Betriebssysteme selbst ein Fachhandel eine Überprüfung jedes einzelnen Modells nicht gewährleisten könne.“ Der Anwalt aus Wiesbaden weiter: „Eine Pauschale Information über Sicherheitslücken wäre allerdings genauso wenig zielführend. Selbst die Hersteller der Smartphone-Betriebssysteme finden immer neue Sicherheitslücken nicht selten durch Angriffe von Dritten.“ Weiterhin würden durch Updates immer neue Sicherheitslücken behoben und andere tauchen infolgedessen auf. „Die Bedeutung der Sicherheitsfragen im IT-Bereich nicht nur bei Smartphones ist nicht zu vernachlässigen und bedarf gerade in Zeiten der absoluten Digitalisierung äußerster Sorgfalt.“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt aus Wiesbaden.

Sicherheitsinformation meist nur durch die Hersteller möglich

„Meist sind Informationen bezüglich Sicherheitslücken nicht ohne Zutun der Hersteller möglich, da nur diese das Produkt dauerhaft überwachen und es wohl am besten kennen.“, so Rechtsanwalt Christof Bernhardt aus Wiesbaden. Der Elektronikhandel hat auf die Informationen, die von den Herstellern bereitgestellt werden keinen Einfluss. Insofern muss er die Kunden nicht hierüber informieren, diese Pflicht obliegt auch weiterhin den Herstellern.

Mitgeteilt von Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden

Zu Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 30.10.2019 – 6 U 100/19

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