Der Bundestag hat Anfang Dezember das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet. Darin enthalten ist eine Änderung der Bewertungskriterien für Immobilien, die dramatische Folgen für Erben haben kann: Durch das geänderte Bewertungsverfahren kann eine deutlich höhere Erbschaftssteuer anfallen. „Die Steigerung könnte so erheblich sein, dass sich Immobilienerben im Einzelfall fragen müssen, ob sie sich die Erbschaft bei der anfallenden Erbschaftssteuer überhaupt leisten können“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Das Jahressteuergesetz 2022 sieht vor das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und in Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die die
Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021 anzupassen. Das hat eine Neubewertung von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und vermieteten Wohnungen zur Folge. Durch die Neubewertung ist damit zu rechnen, dass die Immobilie
im Wert z.T. deutlich steigt. Folge ist, dass im Erbfall dann eine höhere Erbschaftssteuer anfällt und Freibeträge schnell erschöpft sind. „Konsequent wäre, auch die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer anzuheben. Doch das ist nicht vorgesehen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Freibeträge schnell erschöpft

Der Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer beträgt für Ehe- und Lebenspartner aktuell 500.000 Euro. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro und erben die Enkel, werden sie noch bis zu einem Betrag von 200.000 Euro steuerlich verschont.

Doch die Immobilienpreise sind in den vergangenen Jahren durch die Decke gegangen. Gerade in Ballungsgebieten und anderen Regionen mit hohen Immobilienpreisen sind die Freibeträge daher schnell erschöpft. Der Bayerische Rundfunk (BR) zeigt in einem Beitrag vom 15.12.2022 die dramatischen Folgen auf, die das geänderte Bewertungsverfahren für Erben mit sich bringen kann. Wir berechnen hier ein Familienhaus auf dem Land mit einem Wert von knapp 500.000 Euro. Nach der Neubewertung würde der Wert auf fast 800.000 Euro steigen. Erbt ein Kind das Haus, müsste es statt rund 9.600 Euro ab 2023 fast 58.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen.

Höhere Erbschaftssteuer lässt Mieten steigen

Noch heftiger würde es werden, wenn ein Haus mit mehreren Mietwohnungen vererbt werden soll. Die Erbschaftssteuer kann dann schnell sechsstellige Beträge erreichen. Das könnte auch Folgen für die Mieter haben. „Die höhere Erbschaftssteuer würde die Mieten weiter steigen lassen“, befürchtet Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Der Haus- und Grundbesitzerverein München fordert daher, dass die Berechnung der Erbschaftssteuer bei Mietshäusern sich nach den Erträgen, die durch die Miete generiert wird, richten sollte, berichtet der BR. Ähnlich wie Betriebserben bei der Erbschaftssteuer begünstigt werden, wenn sie Arbeitsplätze erhalten, könnte dies auch für Immobilienerben gelten, wenn sie sich verpflichten, die Mieten langfristig auf einem stabilen Niveau zu halten.

Ob sich dieser Gedanke in der Politik durchsetzt, bleibt abzuwarten. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats soll die Neubewertung der Immobilien schon ab 2023 gelten. Das heißt, Erblasser und Erben sollten jetzt noch geeignete Wege finden, um eine hohe Erbschaftssteuer zu vermeiden. Denkbar sind beispielsweise Schenkungen zu Lebzeiten. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Sollten auch Sie Probleme mit ihrer Erbschaftssteuer haben, dann vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein
kostenloses Orientierungsgespräch in der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in der Villa Justitia in
Wiesbaden.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0611/450230.

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