Die Käufer eines Gebrauchtwagens haben generell viele Umstände in Kauf zu nehmen. So zum Beispiel deutliche Gebrauchsspuren, die durch jahrelanger Nutzung nun mal an einem Auto entstehen.

Auf dem Gebrauchtwagenmarkt lassen sich auch durchaus Autos finden, die schon mal einen Unfall durchlitten haben. Zwar ist dadurch in den meisten Fällen nicht die Fahreigenschaft per se betroffen, jedoch erleidet der Wagen dadurch eine erhebliche Wertminderung.

Beim Verkauf eines solchen Unfallwagens ist der Käufer von dem Verkäufer ohne ein ausdrückliches Verlangen darauf hinzuweisen, dass der ins Auge gefasste Wagen bereits an einem Unfall beteiligt war. Leider erfolgt diese Aufklärung nicht immer, weiß auch Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Ein vorsätzliches Verschweigen durch den Verkäufer kann nicht immer unterstellt werden, da es auch Fälle gibt, bei denen der Verkäufer selbst nicht weiß, dass sein Verkaufsobjekt ein Unfallwagen ist.

Gerade deshalb sollte ein Gebrauchtwagenkäufer bei der Begutachtung des begehrten Kfz die Augen offen halten.

 

Gerade bei einer Probefahrt können durchaus etwaige Macken auffallen.

 

Lassen sich alle Türen gut und sauber schließen, ohne dass große Abstände entstehen?

 

 

Lässt sich das Auto geradeaus fahren, oder ist etwa die Spurstange oder der Querlenker durch einen Aufprall verzogen?

 

Ist durch unregelmäßige Abnutzung des Reifenprofils erkennbar, dass vielleicht das Fahrwerk verzogen ist?

 

Sind Schweißnähte im Motorraum oder Abnutzungen oder unterschiedliche Reflexionen des Lackes erkennbar?

 

Und zu guter Letzt empfiehlt sich immer einen Magneten in der Tasche zu haben, wenn man einen Gebrauchtwagen kaufen möchte. Ein Magnet hält nämlich nur auf dem Autoblech und nicht etwa auf Spachtelmasse.

 

Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema Gebrauchtwagenkauf haben, dann berät Sie Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller gerne.

 

Bei dem Kauf eines Gebrauchtwagens sind einige Punkte zu beachten. Vor allem: Ist das ausgesuchte Auto auch unfallfrei?

Die Käufer eines Gebrauchtwagens haben generell viele Umstände in Kauf zu nehmen. So zum Beispiel deutliche Gebrauchsspuren, die durch jahrelanger Nutzung nun mal an einem Auto entstehen.

Auf dem Gebrauchtwagenmarkt lassen sich auch durchaus Autos finden, die schon mal einen Unfall durchlitten haben. Zwar ist dadurch in den meisten Fällen nicht die Fahreigenschaft per se betroffen, jedoch erleidet der Wagen dadurch eine erhebliche Wertminderung.

Beim Verkauf eines solchen Unfallwagens ist der Käufer von dem Verkäufer ohne ein ausdrückliches Verlangen darauf hinzuweisen, dass der ins Auge gefasste Wagen bereits an einem Unfall beteiligt war. Leider erfolgt diese Aufklärung nicht immer, weiß auch Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Ein vorsätzliches Verschweigen durch den Verkäufer kann nicht immer unterstellt werden, da es auch Fälle gibt, bei denen der Verkäufer selbst nicht weiß, dass sein Verkaufsobjekt ein Unfallwagen ist.

Gerade deshalb sollte ein Gebrauchtwagenkäufer bei der Begutachtung des begehrten Kfz die Augen offen halten.

 

Gerade bei einer Probefahrt können durchaus etwaige Macken auffallen.

 

Lassen sich alle Türen gut und sauber schließen, ohne dass große Abstände entstehen?

 

 

Lässt sich das Auto geradeaus fahren, oder ist etwa die Spurstange oder der Querlenker durch einen Aufprall verzogen?

 

Ist durch unregelmäßige Abnutzung des Reifenprofils erkennbar, dass vielleicht das Fahrwerk verzogen ist?

 

Sind Schweißnähte im Motorraum oder Abnutzungen oder unterschiedliche Reflexionen des Lackes erkennbar?

 

Und zu guter Letzt empfiehlt sich immer einen Magneten in der Tasche zu haben, wenn man einen Gebrauchtwagen kaufen möchte. Ein Magnet hält nämlich nur auf dem Autoblech und nicht etwa auf Spachtelmasse.

 

Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema Gebrauchtwagenkauf haben, dann berät Sie Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller gerne.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller