Ab dem Herbst wird es wieder kühl und die Heizungen werden hochgedreht und damit macht sich einhergehend häufig auch das störende knackende Klopfgeräusch breit, das aus der Heizung ertönt. In der Regel genügt das Entlüften der Heizung. Um den störenden Geräuschen ein Ende zu setzen. Ist das nicht der Fall, muss sich der Vermieter den Mangel beheben. Bis eine tatsächliche Mangelbeseitigung erfolgt, hat der Mieter einen Anspruch auf Mietminderung.

Klopfgeräusche und Knacken sind Mängel

Regelmäßige Klopfgeräusche oder ständiges Rauschen und Knacken in der Heizung stellen Mängel dar. Daraus folgt, dass dem Vermieter die Pflicht zukommt, die Mängel abzustellen und zu beseitigen. Für den Zeitraum, in dem Klopfgeräusche bestehen, kann der Mieter Mietminderung fordern.

Kann das dargestellte Problem nicht beseitigt werden, muss der Vermieter, nachdem er über das Problem in Kenntnis gesetzt wurde, Handwerker bestellen. Diese müssen dann versuchen herausfinden, warum die Klopfgeräusche entstehen und sie dann entsprechend der bestehenden Möglichkeiten beseitigen. Die konkrete Lautstärke der Klopfgeräusche ist hierbei unerheblich.

Einzelfälle

Das Amtsgericht Hamburg verdeutlichte, dass besonders unterschiedlich laute Klopfgeräusche, von mehr oder weniger langen Pausen unterbrochen, im Schlafzimmer als äußerst störend einzustufen sind. Der Vermieter ist verpflichtet , den Mangel zu beheben.

Darüber hinaus nahm das Landgericht Mannheim eine Minderungsquote von 75 Prozent des auf das Schlafzimmer entfallenden Quadratmeterzinses an (Az.: 4 S 95/77). Das Landgericht Darmstadt sprach den Mietern bei Klopfgeräuschen, die insbesondere nachts und in den frühen Morgenstunden vorkamen, neben der Mietminderung auch das Recht zur fristlosen Kündigung zu. Nachdem der Mangel trotz Fristsetzung des Mieters und einem vergeblichen Reparaturversuch nicht beseitigt wurde (Az.: 7 S 131/78). Sie suchen einen Rechtsanwalt Wiesbaden? Die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden berät Sie gerne weiter in diesbezüglichen, aber auch in anderen Rechtsfragen. Zuständig in allen Fragen des Mietrechts ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch- Bansi, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller verfügt neben dem Kanzleisitz in Wiesbaden auch über Sprechstundenorte in Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München und Bad Harzburg.

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