Viele Patienten bekommen Kontrastmittel verabreicht, obwohl dies gar nicht notwendig gewesen wäre. Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden, klärt hierzu auf.

Ärzte sind schadensersatzpflichtig

Eine Recherche des Verbunds von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung hat aufgedeckt, dass Ärzte für Untersuchungen mit Computertomografen (CT) und Magnetresonanztomografen (MRT) vermutlich Kontrastmittel eingesetzt haben, obwohl diese nicht notwendig waren. Den Patienten sind dadurch hohe Kosten entstanden. Die Anwältin aus Wiesbaden teilt mit, dass sich Ärzte in diesem Fall schadensersatzpflichtig gemacht haben.

Tatbestand der Körperverletzung erfüllt

Wie Ihnen Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden, gerne in einem persönlichen Gespräch näher erläutert,ist eine radiologische Untersuchung mit Kontrastmitteln immer dann eine strafbare Handlung, wenn die Untersuchung auch ohne Kontrastmittel zum Erfolg geführt hätte. „Kein Patient würde in die Gabe von Kontrastmitteln einwilligen, wenn diese nicht erforderlich sind“, so die Anwältin weiter.

Ärzte zu Schadensersatz verpflichtet

Die Verabreichung von Kontrastmittel kann auch zu schweren Nebenwirkungen führen. Als Beispiel seien hier Bindegewebserkrankungen, Nierenschädigungen oder das Auslösen von Allergien benannt.

Patienten, die durch die unnötige Gabe von Kontrastmitteln geschädigt wurden, können Schadensersatz verlangen, sollten sie nicht ausreichend darüber aufgeklärt worden sein, dass die Mittel für die CT- oder MRT-Untersuchung nicht notwendig sind, teilt Rechtsanwältin Fisch weiter mit.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Das erste Orientierungsgespräch ist kostenfrei.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller