In unserer anwaltlichen Praxis nehmen die Fälle der arbeitgeberseitigen Kündigungen massiv zu. Dies liegt einerseits an der derzeit nunmehr seit zwei Jahren geltenden Corona-Lage und zum anderen auch darin begründet, dass die Digitalisierung der Arbeitswelt immer mehr Arbeitsplätze vernichtet.

Der Verlust eines Arbeitsplatzes ist eine existenziell gefährliche Situation.

Vielleicht rutscht man über eine Arbeitslosigkeit ungewollt in die Sozialhilfe.

Deshalb ist es wichtig, dass jeder Beschäftigte nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung einen fachkundigen Anwalt aufsucht, um ggf. mit einer Kündigungsschutzklage dagegen vorzugehen, sagt Rechtsanwalt Joachim-Cäsar Preller.

Es geht mitnichten dabei nur darum, mit einer Abfindung die Sache zu beenden, sondern es geht vielmehr auch darum, dass man eine Wiedereinstellung am alten Arbeitsplatz bekommt.

Dies kann im Zweifel viel mehr wert sein, als eine einmalige Abfindung.

Wichtig zu wissen ist, laut Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, dass man schnell agiert. Mit Übergabe bzw. Zugang der arbeitgeberseitigen Kündigung läuft eine dreiwöchige Frist, um eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen zu können.

Deshalb rät Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, gleich nach der Kündigung einen Anwaltstermin auszumachen, um die notwendigen Schritte rechtzeitig einleiten zu können.

Auf jeden Fall sollte, nach Herrn Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, niemals eine Aufhebungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber geschlossen werden, die ausschließlich vom Arbeitgeber vorformuliert gewesen ist. Hier muss und kann man sich Bedenkzeit nehmen, um die besagte Aufhebungsvereinbarung arbeitsrechtlich überprüfen zu lassen. Wer unbedacht eine Aufhebungsvereinbarung unterschreibt und ggf. keine Kündigungsschutzklage einreicht, verliert ggf. für 90 Tage den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller ist seit 25 Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller